Hintergrund: Maßnahmen zur Steuervereinfachung

Berlin (dpa) - Union und FDP haben sich auf 41 Maßnahmen für Steuervereinfachungen verständigt. Arbeitnehmer sollen um bis zu 585 Millionen Euro im Jahr entlastet werden. Wesentliche Maßnahmen:

WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE: Die auch als Arbeitnehmer-Pauschbetrag bekannte Pauschale soll von 920 auf 1000 Euro steigen. Entlastet werden diejenigen Steuerzahler, die geringere Werbungskosten - etwa Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit oder Arbeitsmittel - als 1000 Euro im Jahr haben. Nach Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuer- Hilfevereine profitiert etwa die Hälfte der Arbeitnehmer von der Entlastung gar nicht, weil sie höhere Werbungskosten geltend machen. Bei den übrigen Arbeitnehmern betrage die Entlastung allenfalls 3 Euro im Monat. Den Staat kostet dies 330 Millionen Euro pro Jahr. Wer über 1000 Euro liegt, muss weiter Quittungen einreichen.

KINDERBETREUUNG: Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Betreuungskosten wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern sollen entfallen. Dadurch wird der Abzug erheblich vereinfacht. Die bisherige Unterscheidung ist aufwendig und füllt ein ganzes Blatt der dreiseitigen „Anlage Kind“ in der Steuererklärung, hat aber praktisch keine steuerliche Bedeutung oder Auswirkung auf die Entlastungshöhe. Der Erklärungsaufwand soll nun reduziert werden. Außerdem kommen mehr Eltern in den Genuss des Abzugs. Das kostet den Staat jährlich etwa 60 Millionen Euro.

KINDERGELD/FREIBETRÄGE: Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen soll auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsbildung verzichtet werden. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Das macht die Gewährung und detaillierte Erfassung kompliziert. Aber nur etwa ein Prozent der volljährigen Kinder überschreitet diese Einkunftsgrenze. Die Prüfung ist Ursache vieler Einsprüche und Klageverfahren. Diese geplante Erleichterung kostet den Staat etwa 200 Millionen Euro im Jahr.

ENTFERNUNGSPAUSCHALE: Fährt ein Arbeitnehmer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und seinem eigenen Auto zur Arbeit, muss er ein Fahrtenbuch führen. Steuerpflichtige können sowohl tage- als auch streckenweise wählen, welcher Abzug günstiger ist. Öffentliche Verkehrsmittel sind meist bei kurzen Entfernungen teurer als 30 Cent pro Entfernung. Der Fiskus muss intensiv prüfen, um die Höhe der Werbungskosten zu ermitteln. „Durch Umstellung der heute notwendigen tageweisen auf eine jährliche Vergleichsrechnung entfällt für den Betroffenen die Notwendigkeit, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und im Erklärungsvordruck darzulegen“, heißt es.

STEUERERKLÄRUNG: Wer will, kann künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Die Vereinfachung zielt auf Bürger, die über Jahre etwa gleich viel verdienen. Die wenigsten werden aber auf eine Steuererstattung zwei Jahre warten. Deshalb nutzt eine Fristverlängerung nur dem, der keine Erstattung erhält.