Hintergrund: Milliarden-Rettungspakete für Europa

Berlin (dpa) - Wegen der Folgen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise wurden in Europa mehrere Hilfspakete in mehrstelliger Milliardenhöhe geschnürt.

GRIECHENLAND I: Im Mai 2010 wurde der Staat mit Kreditzusagen der Eurostaaten und des Internationalen Währungsfonds (IWF) von 110 Milliarden Euro vor der Pleite bewahrt.

GRIECHENLAND II: Jetzt haben sich Euroländer und der Internationale Währungsfonds (IWF) auf ein neues Hilfspaket geeinigt. Es soll 109 Milliarden Euro umfassen, ein Teil davon wird aus dem Euro-Rettungsschirm EFSF kommen. Der gesamte Beitrag der privaten Finanzwirtschaft wird derzeit auf zusätzliche 50 Milliarden Euro beziffert.

EU-RETTUNGSSCHIRM EFSF: Zur Rettung kriselnder Euro-Mitglieder vor dem Staatsbankrott spannte die EU im Mai 2010 einen Rettungsschirm. Inzwischen wurden die Garantien auf gut 780 Milliarden Euro aufgestockt. Sie sind an strenge Bedingungen zur Haushaltssanierung geknüpft. Die Kredite und Garantien kommen von der EU-Kommission, den Euro-Staaten und dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Als erstes Land schlüpfte Irland unter den Rettungsschirm. Im Dezember 2010 billigte die EU ein Paket im Umfang von 85 Milliarden Euro. Im Mai 2011 wurde eine Nothilfe für Portugal in Höhe von 78 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

KRISENFONDS ESM: Dieser künftige permanente EU-Rettungsfonds für Euro-Wackelkandidaten soll den Rettungsschirm EFSF im Jahr 2013 ablösen. Dies haben die Finanzminister der Euro-Gruppe jüngst per Vertrag beschlossen. Der ESM („Europäischer Stabilitätsmechanismus“) wird eine Kapitalausstattung von 700 Milliarden Euro haben, von denen 80 Milliarden bar eingezahlt werden. Da sich die Euroländer entsprechend ihres Anteils am eingezahlten Kapital bei der Europäischen Zentralbank (EZB) an dem Fonds beteiligen, steuert Deutschland den Löwenanteil bei - teilweise als Bürge, teilweise fließt auch richtiges Geld. Private Gläubiger wie Banken und Versicherungen sollen im Einzelfall und unter ganz bestimmten Bedingungen an den Kosten der Rettung beteiligt werden können.