Hintergrund: Mitgliederentscheide in der FDP

Berlin (dpa) - Für „wichtige politische Fragen“ sieht die Satzung der FDP die Möglichkeit eines Mitgliederentscheids vor.

Damit eine Basisbefragung überhaupt zustande kommt, müssen fünf Landesverbände, ein Drittel der Kreisverbände oder fünf Prozent der Mitglieder dies einfordern - bei 65 162 Mitgliedern (Stand Ende Juli) wären dies knapp 3300 Liberale.

Der Bundesvorstand kann parallel zur beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung stellen. Beteiligt sich mindestens ein Drittel der Mitglieder an einem Entscheid, entspricht das Ergebnis einem Parteitagsbeschluss. Andernfalls wird er nur als Mitgliederbefragung gewertet.

Bei der FDP gab es bisher bereits zwei Mitgliederentscheide - einmal mit erheblichen Folgen. Nachdem die Basis 1995 für den Großen Lauschangriff zum elektronischen Abhören von Wohnungen votiert hatte, trat die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurück. An einer Abstimmung über die Wehrpflicht oder eine Berufsarmee nahmen 1997 nicht genügend Mitglieder teil.