Hintergrund: Schärfere Regeln gegen die Euro-Krise

Berlin (dpa) - Das mit der europäischen Währungsunion vereinbarte Regelwerk reichte nicht aus, um die Krise in der Euro-Zone zu verhindern. Das sollen Reformen und Rettungsschirme ändern:

STABILITÄTS- und WACHSTUMSPAKT: Die Euro-Stabilitätspakt genannte Vereinbarung ist der Rahmen für die Währungsunion. Er fordert von den Euro-Ländern, Haushaltsdefizite und Gesamtverschuldung zu begrenzen. So darf die Neuverschuldung nicht über 3,0 Prozent und die Gesamtverschuldung nicht über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung liegen. Bei Vertragsverletzungen drohen Strafen. Es gab zwar fast 70 Verstöße, aber nie ernsthafte Sanktionen. Unter anderem Deutschland und Frankreich sorgten vor Jahren für eine Aufweichung. Auch ein später geänderter Pakt könnte die Schuldenkrise nicht verhindern.

„SIX-PACK“: Lücken im Regelwerk wurden mit dem Ende 2011 in Kraft getretenen „Six-Pack“ geschlossen. Damit wurde die Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftspolitik verschärft. Darin sind sechs Gesetzesmaßnahmen zur Reform des Stabilitätspaktes und zur besseren gesamtwirtschaftlichen Überwachung zusammengefasst. So sollen Defizitsünder früher und härter bestraft werden.

EURO-PLUS-PAKT: Damit haben die 17 Euro-Länder im Frühjahr vergangenen Jahres auf deutsch-französische Initiative ein Instrument geschaffen, um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Europa zu fördern und die Finanzstabilität zu stärken. Ziele und Maßnahmen legen die Staaten selbst fest. Der Pakt steht auch anderen EU-Staaten offen. So sind dem „Euro-Plus-Pakt“ Länder wie Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Bulgarien und Rumänien beigetreten. Die Regelungen sind aber eher schwammig, es handelt sich um Selbstverpflichtungen. Der Euro-Plus-Pakt ergänzt den dauerhaften Rettungsfonds ESM.

ESM: Der dauerhafte Schirm (Europäischer Stabilitätsmechanismus) startet Mitte 2012 - ein Jahr früher als geplant. Der ESM löst den Rettungsschirm EFSF ab. Er soll über eine Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro verfügen. Um das Volumen tatsächlich zu erreichen, soll der ESM mit 700 Milliarden Euro ausgestattet sein. Davon entfallen 80 Milliarden Euro auf Bareinlagen und 620 Milliarden auf abrufbares Kapital in Form von Garantien. Deutschland steuert rund 21,7 Milliarden Euro Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an Garantien bei. Diskutiert wird, den ESM rascher aufzufüllen - eventuell die Bareinlagen sogar schon auf einen Schlag zu zahlen.

EFSF: Der erste Rettungsschirm (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) wurde im Mai 2010 gespannt. Der Fonds kann Darlehen bis zu 440 Milliarden Euro ausgeben. Die EU-Kommission steuerte zusätzlich 60 Milliarden Euro bei, der IWF nochmals 250 Milliarden Euro. Im Sommer 2011 wurde der Fonds mit zusätzlichen Instrumenten ausgestattet. Da der Krisenfonds nicht ausreicht, sollen seine Restmittel von derzeit noch 250 Milliarden Euro mittels eines Kredithebels aufgestockt werden.

IWF: Der Internationale Währungsfonds hat sich bisher zu etwa einem Drittel an den Euro-Rettungshilfen beteiligt. Kürzlich beschlossen die EU-Finanzminister, dass die Eurostaaten den IWF mit 150 Milliarden Euro an bilateralen Krediten stärken, damit der Fonds Krisenländern allgemein unter die Arme greifen kann. Deutschland soll über die Bundesbank 45 Milliarden Euro tragen. Nicht-Eurostaaten sollten rund 50 Milliarden Euro beisteuern. Ihr Beitrag, etwa der Großbritanniens, ist aber noch offen. Angestrebt wird auch eine Beteiligung von Nicht-EU-Staaten wie der USA, Chinas oder Russlands.