Hintergrund: Überhang- und Ausgleichsmandate

Berlin/Kiel (dpa) - Mit der Erststimme votieren Wähler bei der Landtagswahl für Kandidaten aus ihrem Wahlkreis, die Zweitstimme geben sie für die Landesliste einer Partei ab.

Gewinnt eine Partei mehr Mandate direkt über die Wahlkreise, als ihr nach dem Anteil an Zweitstimmen zustehen, erhält sie Überhangmandate. Die übrigen Parteien bekommen Sitze zum Ausgleich, damit die Zusammensetzung des Landtags dem Zweitstimmen-Verhältnis entspricht. So kann sich der Landtag über die Zahl der festgelegten Sitze hinaus vergrößern.