Hintergrund: Überhang- und Ausgleichsmandate
Magdeburg (dpa) - Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird es laut Berechnungen vom Sonntagabend Überhang- und Ausgleichsmandate geben. Damit würde das Parlament in Magdeburg größer als die Grundmandatezahl von 91.
Mit seiner Erststimme bestimmte jeder Wähler den Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Gewählt war der Bewerber, der die meisten Stimmen erhielt. Auf diese Weise zogen 45 Politiker in den Landtag ein.
Mit der Zweitstimme wählte der Bürger die Landesliste einer Partei. Über diese Listen kamen weitere 46 Abgeordnete in den Landtag.
Mit der Zweitstimme bestimmte der Bürger auch über das Kräfteverhältnis im Landtag. Alle Parteien, die mindestens 5 Prozent der Stimmen erreichten, wurden berücksichtigt. Dies galt auch, wenn sie keine Direktmandate gewinnen konnten.
Es kommt vor, dass eine Partei mehr Direktbewerber in den Landtag schicken darf, als ihr von den Zweitstimmen her eigentlich zustehen würden. Jeder Direktbewerber aber hat einen Anspruch auf einen Sitz im Parlament. Diese Plätze, die einer Partei dann „mehr“ zustehen, heißen Überhangmandate.
Damit durch diese Überhangmandate eine Partei aber nicht mehr Einfluss bekommt, als ihr aufgrund des eigentlichen Ergebnisses der Zweitstimmen zusteht, erhalten die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate.