Hintergrund: UN-Resolution 1973 - was ist erlaubt?
New York (dpa) - Acht Seiten enthält die UN-Resolution 1973, die die Gewalt gegen Zivilisten in Libyen stoppen soll. Die Deutsche Presse-Agentur klärt Details zu dem am Donnerstagabend (Ortszeit) in New York verabschiedeten Papier.
Was erlaubt Resolution 1973?
Das Papier geht deutlich über das zunächst angestrebte Flugverbot hinaus. Jetzt können auch Luftschläge gegen die Truppen von Diktator Muammar l-Gaddafi geführt werden. Seine Luftwaffe könnte so schon am Boden zerstört werden. Auch Angriffe auf Gefechtsfahrzeuge und Stellungen sind möglich, ebenso auf die Söldner-Kolonnen, die ständig unterwegs sein sollen. Vom Meer aus könnten Kreuzer oder U-Boote Marschflugkörper abfeuern.
Was erlaubt Resolution 1973 nicht?
Definitiv ausgeschlossen ist der Einsatz „einer Besatzungstruppe in jeder Form und in jedem Teil der Republik Libyen“. Bodentruppen wird es also nicht geben. Und: Jedes militärische Eingreifen muss dem Schutz von Zivilisten dienen.
Wer darf handeln?
Allgemein wurde der Einsatz von Nato-Flugzeugen erwartet, insbesondere aus Frankreich und Großbritannien, vielleicht aus den USA und Kanada. In Abstimmung mit den UN darf aber jedes der 192 Mitgliedsländer handeln, auch allein. Insbesondere die arabischen Nachbarn Libyens sollen mit einbezogen werden.
Sieht die Resolution ausschließlich militärische Schritte vor?
Nein, das ist der kürzeste, wenn auch stärkste Teil von Resolution 1973. Das Papier verschärft auch die Kontrollen des Waffenembargos und verbietet die Versorgung der ausländischen Söldner in Libyen. Zudem sieht es Reisebeschränkungen für die libysche Nomenklatur vor, deren ausländische Konten zudem eingefroren wurden.
Gibt es stärkere Instrumente? Wie sind die Erfolgsaussichten?
Die Autorisierung zu militärischer Gewalt ist die stärkste Waffe des Sicherheitsrates. Die Erfolgsaussichten sind recht hoch - wie die umgehende angekündigte Waffenruhe aus Tripolis zeigte. In der Vergangenheit haben sich solche Resolutionen, etwa in Korea, dem Irak oder Ex-Jugoslawien, oft als wirkungsvoll erwiesen - meist aber erst, nachdem die angedrohte militärische Gewalt auch eingesetzt wurde.