Hintergrund: Wahlbeteiligung bei Volksentscheiden

Berlin (dpa) - Volksabstimmungen sind in allen Bundesländern möglich. Die Regelungen dafür sind allerdings unterschiedlich. Inklusive der Abstimmung über das Bahnprojekt Stuttgart 21 gab es in Deutschland nach Angaben des Vereins Mehr Demokratie bislang 57 Volksentscheide.

19 waren von den Bürgern per Volksbegehren initiierte Volksabstimmungen, die anderen Referenden und Sonderabstimmungen. Zu dieser Kategorie zählt auch der Entscheid über Stuttgart 21, der von Abgeordneten im Landtag beantragt wurde.

Mit einer Wahlbeteiligung von 48,3 Prozent liegt die jüngste Abstimmung in Baden-Württemberg unter dem Durchschnitt der vorangegangenen Volksabstimmungen (54,8 Prozent). Allerdings verweist der Verein Mehr Demokratie darauf, dass darunter zahlreiche an eine Wahl gekoppelte Entscheide waren, an denen naturgemäß mehr Menschen teilnehmen. An reinen Volksabstimmungen beteiligten sich im Schnitt 38,1 Prozent, also deutlich weniger als beim Entscheid über Stuttgart 21.

Die höchste Beteiligung bei einer Abstimmung, die nicht mit einer Wahl verbunden war, gab es den Daten des Vereins zufolge am 5. Mai 1996 in Brandenburg. An einem Entscheid über eine Länderehe mit Berlin nahmen 66,4 Prozent der Wahlberechtigten teil, die Mehrheit stimmte dagegen. Die Fusion der beiden Bundesländer scheiterte an dieser Ablehnung. In Berlin (Wahlbeteiligung 57,8 Prozent) hatte eine Mehrheit für einen Zusammenschluss gestimmt.

Am niedrigsten lag die Wahlbeteiligung bei zwei Referenden in Bayern am 1. Juli 1973. An den Abstimmungen über das Landtagswahlrecht (Stimmkreiseinteilung, Fünf-Prozent-Hürde) und die Rundfunkfreiheit nahmen jeweils 23,3 Prozent teil.