Hintergrund: Wann gilt ein Konflikt als Bürgerkrieg?

Berlin (dpa) - Angesichts der dramatischen Lage in Ägypten ist die Hoffnung auf eine friedliche Revolution längst der Befürchtung gewichen, es könnte ein langer, blutiger Bürgerkrieg bevorstehen.

Juristen verstehen darunter einen „nicht-internationalen bewaffneten Konflikt, der auf dem Gebiet eines Staates entsteht“ - zum Beispiel, wenn es, wie derzeit in Syrien, zu blutigen Kämpfen zwischen einer staatlichen Armee und Rebellen kommt. Von einem Bürgerkrieg ist auch die Rede, wenn sich organisierte bewaffnete Gruppen innerhalb eines Staates bekämpfen. Dem gegenüber steht nach Definition des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) der „internationale bewaffnete Konflikt“, in den zwei oder mehr Staaten verwickelt sind.

In einem Bürgerkrieg geht es meist um die Vorherrschaft in einem Territorium oder um dessen Unabhängigkeit. Ursachen können politische, soziale, ethnische oder religiöse Konflikte sein. Kommt es nur zu „inneren Unruhen und Spannungen“ sowie „vereinzelt auftretenden Gewalttaten“, hat der Konflikt das Stadium eines umfassenden Bürgerkrieges laut Deutschem Rechtslexikon noch nicht erreicht.

Völkerrechtlich betrachtet gilt ein Bürgerkrieg nicht als Krieg im ursprünglichen Sinn, sondern als innere Angelegenheit eines Staates. Artikel 3 der Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 stellen aber Minimalanforderungen an die Beteiligten - wie etwa das Verbot von Folter.

(Quelle: Deutsches Rechtslexikon, Verlag C.H. Beck, München 2001)