Hintergrund Im Zeitraffer: Zentrale Verhandlungstage des NSU-Prozesses

München (dpa) - Oft war es eine zähe Suche nach der Wahrheit im Münchner NSU-Prozess. Einige Verhandlungstage bleiben in Erinnerung:

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6. Mai 2013: Nach heftigem Streit um die Vergabe der Presseplätze beginnt der Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte: Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E. Am 14. Mai wird die Anklage verlesen.

4. Juni 2013: Carsten S. beginnt seine Aussage. Er räumt ein, eine Waffe für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ besorgt zu haben.

6. Juni 2013: Holger G. räumt ein, dem NSU geholfen zu haben.

1. Oktober 2013: Der Vater des Mordopfers Ismail Yozgat tritt als Zeuge auf: Er wirft sich auf den Boden, um die Position seines sterbenden Sohns zu beschreiben. Am Tag darauf appelliert dessen Mutter eindringlich an Zschäpe, zur Aufklärung beizutragen.

16. Januar 2014: Der Polizist Martin A., der beinahe das elfte Todesopfer des NSU geworden wäre, sagt im Prozess als Zeuge aus.

16. Juli 2014: Beate Zschäpe gibt an, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre drei Pflichtverteidiger. Wenige Tage später schmettert das Gericht ihren Antrag auf neue Anwälte ab.

6. Juli 2015: Dauer-Hickhack um Zschäpes Verteidigung: Das Gericht ordnet ihr Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger bei. Zschäpes Alt-Verteidiger scheitern wiederholt mit Versuchen, von den Mandaten entbunden zu werden. Einmal zeigt Zschäpe die drei an - erfolglos.

9. Dezember 2015: Zschäpe äußert sich erstmals vor Gericht: Am 249. Verhandlungstag verliest ihr neuer Anwalt Grasel eine Aussage. Darin räumt sie ein, von den Banküberfällen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewusst zu haben. Sie gesteht, die letzte Fluchtwohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben.

16. Dezember 2015: Auch Wohlleben bricht sein Schweigen. Er bestreitet, eine der Mordwaffen beschafft zu haben.

29. September 2016: Nach dreieinhalb Jahren ergreift Zschäpe zum ersten Mal persönlich das Wort - für eine kurze Erklärung. Sie bedauere ihr „Fehlverhalten“, sagt sie, und sie verurteile, was ihre Freunde Mundlos und Böhnhardt ihren Opfern „angetan haben“.

17. Januar 2017: Der psychiatrische Sachverständige Henning Saß ist am Zug. Er bescheinigt Zschäpe am Ende volle Schuldfähigkeit - und macht deutlich, sie sei möglicherweise noch immer gefährlich.

3. Mai 2017: Der von Zschäpes Vertrauens-Anwälten benannte Gutachter Joachim Bauer attestiert Zschäpe verminderte Schuldfähigkeit. Doch das Gericht lehnt Bauer später wegen befürchteter Parteilichkeit ab.

25. Juli 2017: Der Vorsitzende Richter schließt die Beweisaufnahme und erteilt der Bundesanwaltschaft das Wort für die Plädoyers.

12. September 2017: Die Bundesanwaltschaft fordert zum Abschluss des mehrtägigen Anklage-Plädoyers eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für Beate Zschäpe.