Zschäpe: Hatte keine Ahnung Urteil im NSU-Prozess fällt am kommenden Mittwoch
München (dpa) - Zum Ende des NSU-Prozesses hat sich die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe noch einmal von den Morden und Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ distanziert.
Gleichzeitig entschuldigte sie sich für das Leid, das sie selber verursacht habe, und sprach den Opfer-Angehörigen ihr Mitgefühl aus.
„Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe“, sagte die Hauptangeklagte am Dienstag in ihrem rund fünfminütigen persönlichen Schlusswort vor dem Münchner Oberlandesgericht. Zschäpe sagte aber auch: „Ich wollte und will die Verantwortung für die Dinge übernehmen, die ich selbst verschuldet habe und entschuldige mich für das Leid, was ich verursacht habe.“
Das Urteil gegen Zschäpe und vier Mitangeklagte will das Gericht am 11. Juli verkünden. Damit endet nach mehr als fünf Jahren einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der Nachkriegsgeschichte.
Die Bundesanwaltschaft hat die Höchststrafe für Zschäpe gefordert: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Die Anklage sieht die heute 43-Jährige als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen mit Dutzenden Verletzten sowie an insgesamt 15 Raubüberfällen. Im November 2011 setzte Zschäpe zudem die letzte Fluchtwohnung des NSU in Zwickau in Brand - nachdem sich ihre Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach selbst erschossen hatten.
Zschäpes zwei Verteidiger-Teams haben dagegen den Freispruch von allen Morden und Anschlägen gefordert: Zschäpe sei keine Mittäterin, keine Mörderin und keine Attentäterin. Von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben. Nur von Raubüberfällen will sie gewusst und diese goutiert haben. Gestanden hat sie zudem, die letzte Wohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt zu haben.
Zschäpe sagte in ihrem Schlusswort: „Ich bedauere, dass die Angehörigen der Mordopfer einen geliebten Menschen verloren haben. Sie haben mein aufrichtiges Mitgefühl.“ Erst im Prozess habe sie „Stück für Stück das ganze Ausmaß der schrecklichen Taten“ ihrer beiden Freunde erfasst. Zschäpe betonte erneut, sie habe keinerlei Kenntnis, warum die beiden „gerade diese Menschen“ an den verschiedenen Tatorten auswählten. Zudem distanzierte sie sich erneut von rechtem Gedankengut, das keinerlei Bedeutung mehr für sie habe - weil sie „mit diesem Kapitel unwiderruflich abgeschlossen“ habe.
Zschäpe hatte sich bislang erst einmal persönlich in dem Verfahren zu Wort gemeldet, im Rahmen einer kurzen Stellungnahme im September 2016. Ansonsten äußerte sie sich nur in schriftlichen Einlassungen.
Zschäpes Vertrauensanwälte haben eine Haftstrafe von unter zehn Jahren gefordert, ihre ursprünglichen drei Verteidiger haben die sofortige Freilassung beantragt, weil die Haftstrafe für die Brandstiftung mit der Untersuchungshaft schon abgegolten sei. Zschäpes Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich am 4. November 2011 nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach selbst erschossen.
Auch für die vier Mitangeklagten hat die Bundesanwaltschaft teils langjährige Haftstrafen gefordert, unter anderem zwölf Jahre für den mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben, wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen. Wohlleben soll die „Ceska“-Pistole beschafft haben, mit der der NSU später neun Menschen ausländischer Herkunft ermordete. Seine Verteidigung hat dagegen auf Freispruch plädiert.
Auch der Mitangeklagte André E. soll nach dem Willen der Anklage zwölf Jahre in Haft, unter anderem wegen Beihilfe zu einem der Bombenanschläge. Für Carsten S., der die „Ceska“ einst zusammen mit Wohlleben beschafft haben soll, will die Bundesanwaltschaft eine Jugendstrafe von drei Jahren. Und für Holger G. fordert sie fünf Jahre wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Carsten S., der im Verfahren umfassend geständig war, sagte am Ende: „Ich war damals nicht ich selbst.“ Er sei in eine „falsche Richtung“ gelaufen, habe einen Fehler gemacht. „Ich muss lernen, mit diesem Fehler zu leben. Die Schuld, die ich auf mich geladen habe, lässt sich nicht abtragen.“ Holger G. sagte: „Ich möchte mich nochmal aufrichtig bei den Hinterbliebenen dafür entschuldigen, dass auch mein Handeln dafür verantwortlich war, Leid über sie zu bringen.“