Analyse Lebenslang für Zschäpe

München (dpa) - Beate Zschäpe zeigt keine erkennbare Reaktion. Ganz in Schwarz gekleidet, aber mit einem rot-lila-weißen Schal, lauscht sie den Worten des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl.

Foto: dpa

Höchste Spannung herrscht im proppenvollen Gerichtssaal 101, als Götzl das Urteil im NSU-Prozess verkündet. Zschäpe hat den Kopf der Richterbank zugewandt, als der Richter sofort zur Sache kommt: Die 43-Jährige ist schuldig des zehnfachen Mordes und vieler weiterer Verbrechen - und wird zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Münchner Oberlandesgericht verurteilt Beate Zschäpe also tatsächlich als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU): als Mörderin, als Attentäterin, als Bombenlegerin - auch wenn es bis heute keinen Beweis gibt, dass sie an einem der vielen Tatorte war. Doch das Gericht folgt nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer, nach mehr als 430 Verhandlungstagen, nach Hunderten Zeugen, nach dem Bewerten und Wägen unzähliger Indizien der Argumentation der Bundesanwaltschaft.

Auf deren Maximalanklage folgt nahezu die Maximalverurteilung: Das Gericht stellt auch die besondere Schwere der Schuld fest, verzichtet lediglich auf die Anordnung von anschließender Sicherungsverwahrung.

Götzl redet ungewöhnlich schnell, sowohl bei der Urteilsverkündung als auch in der anschließenden Urteilsbegründung. Und macht immer wieder deutlich, dass das Gericht Zschäpe als gleichberechtigtes Mitglied eines eingeschworenen Terror-Trios sieht. Die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Hürden für eine Mittäterschaft sind hoch. Deshalb formuliert Götzl hier akribisch genau.

Zschäpe und ihre Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seien übereingekommen, als zusammengeschlossener Verband Menschen aus antisemitischen oder anderen Gründen zu töten, sagt Götzl. Er spricht von ideologisch motivierten Zielen, an denen alle drei gleich großes Interesse gehabt hätten. Und er argumentiert unter anderem, die Taten seien nur unter Mitwirkung Zschäpes durchführbar gewesen. Deren Aufgabe sei es etwa gewesen, für eine harmlose Legende nach außen zu sorgen, um die Entdeckung zu erschweren. „Sie unterwarf sich willentlich dieser gemeinsam gewollten Gesamtkonzeption.“

Immer wieder, bei der Schilderung jeder einzelnen Tat, jedes Mordes, jedes Anschlags, benutzt Götzl diese Formulierung: Böhnhardt und Mundlos hätten „aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatplans und im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Frau Zschäpe“ gehandelt, Menschen erschossen, Bomben deponiert, Raubüberfälle begangen.

Der Senat ist davon überzeugt, dass Zschäpe und ihre Freunde alles vorab geplant hatten - und zwar bis zum bitteren Ende. Es habe zum Konzept des NSU gehört, im Fall eines Scheiterns ein Selbstbekenntnis zu veröffentlichen. Deshalb die Fotos, deshalb das Bekennervideo. Die drei hätten dafür gesorgt, dass sowohl die „mobile Einheit“ - also Mundlos und Böhnhardt auf Tour - wie auch Zschäpe in der „Zentrale“ daheim in der Lage waren, an die Öffentlichkeit zu gehen. Nachdem Mundlos und Böhnhardt mit einem Überfall in Eisenach am 4. November 2011 scheiterten, habe Zschäpe die Bekenner-DVD verschickt und damit umgesetzt, was schon 1998 vereinbart und geplant gewesen sei.

Das ist auch ein zentraler Punkt in Götzls Argumentation: Die drei hätten von Anfang an geplant gehabt, die Morde und Anschläge am Ende „als rechtsideologisch motivierte Serientaten“ nach außen darzustellen. Deshalb habe sich Zschäpe zu den Tatzeiten immer in der Nähe der gemeinsamen Wohnung aufgehalten - um im Fall der Fälle die Bekennervideos verschicken zu können. Der ideologische Zweck der Taten konnte ja nur dann erreicht werden, wenn sichergestellt war, dass das Rätsel um die Urheberschaft gelöst würde, wie Götzl betont.

Dass er in der Urteilsbegründung so genau formuliert, zeigt: So leicht, wie der allgemeine Erwartungsdruck das vermuten ließ, war es für das Gericht nicht. Natürlich lag von Beginn an die Annahme nahe, dass Zschäpe alles gewusst haben müsse: bei einem befreundeten Trio, das gemeinsam in den Untergrund ging, gemeinsam in Wohnungen lebte, gemeinsam Urlaube an der Ostsee machte. Doch aus einer naheliegenden Annahme musste das Gericht in den vergangenen Jahren Gewissheit machen, Zweifeln nachgehen, diese ausräumen. Denn: Eine Mittäterschaft muss für jede einzelne Tat begründet werden.

Deshalb hat dieser Prozess ja so lange gedauert: weil das Gericht, einem Mosaik gleich, ein großes Bild zusammensetzen musste. Und am Ende die Frage stellen musste: Reicht das, was Zschäpe in all den Jahren getan hat, zur Begründung einer Mittäterschaft aus? Kann sie als Mörderin bestraft werden, als hätte sie selbst den Abzug jener Waffe gedrückt, mit der ihre Freunde mordend durchs Land zogen?

Die Richter haben diese Frage mit einem Ja beantwortet - und damit deutlich gemacht: Sie glauben Zschäpe nicht. Die 43-Jährige hatte ja vergangene Woche noch ans Gericht appelliert, sie wolle nicht für etwas bestraft werden, was sie weder gewollt noch getan habe. In ihren schriftlichen Einlassungen hatte sie erklärt, sie habe von den Morden und Anschlägen immer erst im Nachhinein erfahren, sie habe sich von den beiden Freunden nicht lösen können, sei abhängig gewesen, geschlagen worden. Zschäpes Verteidiger hatten argumentiert, ihre Mandantin sei keine Mörderin, keine Attentäterin. Doch bei Götzls OLG-Senat sind sie damit in keiner Weise durchgedrungen.

Jede einzelne Tat geht Götzl in der Urteilsbegründung durch, mit allen grauenvollen Details. Alle Mordopfer des NSU werden noch einmal namentlich genannt. Auch alle, die nur knapp mit ihrem Leben davonkamen - etwa der beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter lebensgefährlich verletzte Beamte oder jene junge Deutsch-Iranerin, die beim Anschlag auf den Laden ihrer Eltern in Köln verletzt wurde.

Viele Angehörige der Mordopfer sind am Mittwoch noch einmal nach München gekommen, um das Urteil mitzuverfolgen. Dem Vater des in Kassel ermordeten Halit Yozgat, Ismail Yozgat, gehen die Nerven durch. „Es gibt keinen Gott außer Gott“, ruft er immer wieder auf Arabisch in den Saal. Laut, sehr laut. Die Worte sind Teil des islamischen Glaubensbekenntnisses. Es dauert einige lange Momente, bis Yozgat Götzls Aufforderung folgt, bitte leise zu sein.

Die Angehörigen bekommen auch die Strafen für die anderen vier Angeklagten mit, etwa die zehn Jahre, zu denen das Gericht Ralf Wohlleben als Waffenbeschaffer für den NSU verurteilt. Aber auch die lediglich zwei Jahre und sechs Monate für André E. - die Anklage hatte zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum versuchten Mord gefordert. Dessen Haftbefehl wird am Mittwoch aufgehoben - bis das Urteil rechtskräftig ist. Den kurzzeitigen Jubel von einigen rechten Gesinnungsgenossen auf der Tribüne unterbindet Götzl sofort.

Das harte Urteil gegen Zschäpe allerdings dürfte für die Angehörigen eine gewisse Genugtuung bedeuten. Sie hofften auf eine hohe Strafe, hatten einige von ihnen zuvor gesagt. Andere beklagen, unabhängig vom Urteil, dass ihre Fragen in dem Mammutprozess nicht beantwortet worden seien. Beispielsweise die, warum gerade ihr Angehöriger sterben musste. Viele solcher Fragen werden wohl dauerhaft offen bleiben - wie auch die Frage nach dem eklatanten Behördenversagen, weil die NSU-Terroristen fast 14 Jahre lang unbehelligt blieben.

„Wenn das Gericht ehrlich ist, wird es auch noch sagen, dass Lücken geblieben sind. Solange diese Lücken bleiben, können meine Familie und ich nicht abschließen“, sagt Gamze Kubasik, die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik, nach der Urteilsverkündung.

Nicht einmal der juristische Schlussstrich ist endgültig, denn mehrere Verteidiger kündigen sofort an, Revision einzulegen. Damit ist der Bundesgerichtshof am Zug - genau der Senat, der in der Vergangenheit hohe Hürden für Verurteilungen wegen Mittäterschaft aufgestellt hatte. Bis die Richter in Karlsruhe entscheiden, wird es aber noch lange dauern - allein bis zur Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung könnten viele Monate vergehen. Der juristische Streit geht also weiter, auch wenn Götzl um 14.52 Uhr, ganz am Ende, die Worte spricht: „Die Hauptverhandlung ist geschlossen.“