Karlsruhe: Erbschaftsteuerregeln verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) — Jetzt ist es klar: Bei den satten Steuervorteilen für Firmenerben muss sich etwas ändern. So will es Karlsruhe. Die Richter kippten zentrale Vorschriften für das Erben von Geschäftsvermögen.
17.12.2014
, 17:15 Uhr