Kein Hausarrest für Mubarak nach Haftentlassung
Kairo (dpa) - Der ägyptische Ex-Präsident Husni Mubarak soll nach seiner Haftentlassung nicht unter Hausarrest gestellt werden. Das berichteten die staatlichen Medien am Mittwochabend.
Er dürfe Ägypten aber wegen der gegen ihn noch laufenden Verfahren nicht verlassen. Ein Kairoer Gericht, das sich mit illegalen Geschenken des Medienkonzerns Al-Ahram an Mubarak befasst, hatte zuvor die Freilassung des 2011 gestürzten ehemaligen Staatschefs angeordnet. Begründet wurde die Entscheidung, die in Ägypten für große Aufregung sorgte, mit dem Alter und dem schlechten Gesundheitszustand Mubaraks. Außerdem habe der ehemalige Präsident das Geld, um das es in dem Verfahren geht, bereits zurückgezahlt.
Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Hamdien Sabahi schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: „Das Urteil, das wir respektieren und an das wir uns halten, ist das Urteil des Volkes, das Mubarak die Macht abgeben musste, und in der Geschichte gibt es keinen Weg zurück.“
Mubarak ist noch in zwei weiteren Verfahren angeklagt. Dabei geht es um staatliche Gelder, die für den Bau prunkvoller Residenzen der Mubarak-Familie verwendet worden sein sollen sowie um die Tötung von mehr als 800 Demonstranten Anfang 2011. In diesem Verfahren wurde die maximale Dauer der Untersuchungshaft bereits erreicht. Mit Mubaraks Entlassung aus dem Tora-Gefängnis wird am Donnerstag gerechnet.