Dieser hatte eine lediglich zusammenfassende Darstellung des relevanten Sachverhaltes vorgelegt und am Vortag mit den Worten begründet: „Eine Veröffentlichung der an uns gestellten Journalistenfragen würde das Recht der jeweils anfragenden Journalistinnen und Journalisten am eigenen Wort und an dem Schutz ihrer Rechercheergebnisse oder -ziele verletzen.“
Ein Sprecher des Springer-Verlages sagte auf Anfrage: „Wir würden uns freuen, wenn viele Journalistenkollegen unserem Beispiel folgen würden.“ In einem Schreiben von „Berliner Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“ heißt es nach deren Angaben: „Alle Anfragen .... zu Wulffs Privatdarlehen, zu seinem BW-Bank-Kredit, zu Zinskonditionen und Urlaubsreisen, zu Unternehmerfreundschaften, Grundbucheinträgen, Sicherheiten, zu eventueller Steuerhinterziehung, zu Überweisungen, Daueraufträgen und Tilgungen dürfen gerne veröffentlicht werden.“
„Frankfurter Rundschau“ und „Berliner Zeitung“ erklärten in ihren Online-Ausgaben, eine solche Veröffentlichung werde auch zeigen, „wie wenig manche Antworten erklären, wie oft Nachfragen nötig waren, und dass auch die Antworten auf die Nachfragen bis heute vieles im Unklaren ließen“.