Medien: Wulff kann unsere Fragen veröffentlichen

Berlin (dpa) - In der Affäre um Christian Wulff haben mehrere Medien angeboten, dass er ihre Anfragen und seine Antworten im Internet veröffentlichen kann. „Bild“-Zeitung, „Berliner Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“ entbanden damit Wulffs Anwalt Gernot Lehr von der Verschwiegenheitspflicht.

Dieser hatte eine lediglich zusammenfassende Darstellung des relevanten Sachverhaltes vorgelegt und am Vortag mit den Worten begründet: „Eine Veröffentlichung der an uns gestellten Journalistenfragen würde das Recht der jeweils anfragenden Journalistinnen und Journalisten am eigenen Wort und an dem Schutz ihrer Rechercheergebnisse oder -ziele verletzen.“

Ein Sprecher des Springer-Verlages sagte auf Anfrage: „Wir würden uns freuen, wenn viele Journalistenkollegen unserem Beispiel folgen würden.“ In einem Schreiben von „Berliner Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“ heißt es nach deren Angaben: „Alle Anfragen .... zu Wulffs Privatdarlehen, zu seinem BW-Bank-Kredit, zu Zinskonditionen und Urlaubsreisen, zu Unternehmerfreundschaften, Grundbucheinträgen, Sicherheiten, zu eventueller Steuerhinterziehung, zu Überweisungen, Daueraufträgen und Tilgungen dürfen gerne veröffentlicht werden.“

„Frankfurter Rundschau“ und „Berliner Zeitung“ erklärten in ihren Online-Ausgaben, eine solche Veröffentlichung werde auch zeigen, „wie wenig manche Antworten erklären, wie oft Nachfragen nötig waren, und dass auch die Antworten auf die Nachfragen bis heute vieles im Unklaren ließen“.