Merkel: Erfolgsaussichten für NPD-Verbot prüfen

Leipzig (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will angesichts der Neonazi-Mordserie an Ausländern in Deutschland die Erfolgsaussichten für ein neues NPD-Verbotsverfahren prüfen lassen.

Das geht aus einem am Montag beim CDU-Parteitag in Leipzig vorgelegten Initiativantrag hervor, der von Merkel, CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe und weiteren Delegierten eingebracht wurde. Der Antrag lag der Nachrichtenagentur dpa vor.

Hintergrund ist die Mordserie an neun Ausländern und einer Polizistin in Deutschland, die auf das Konto einer mutmaßlichen rechtsextremistischen Terrorzelle gehen soll.

Die CDU will die Regierungen von Bund und Ländern auffordern, intensiv zu prüfen, ob nach dem Vereinsrecht weitere Strukturen der rechtsextremistischen Szene verboten werden können. Zudem müsse die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren vorangetrieben werden. Bund und Länder seien gefordert, „alle rechtsstaatlichen Mittel konsequent gegen diese rechtsextremistischen Bestrebungen zu ergreifen“.

Der von extremistischen Parteien und vielen Kameradschaften getragene aggressive Rechtsextremismus sei durch die Mordserie demaskiert worden „und zeigt sich als eine ernsthafte, brutale Gefahr für unser demokratisches Gemeinwesen“, heißt es in dem Papier. Die Taten der Terrorzelle in Zwickau zeigten „in aller Brutalität, dass rechtsextremistische Strukturen ihren aggressiven Kampf“ gegen den Rechtsstaat auch mit terroristischen Mitteln führten.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) äußerte dagegen Bedenken zu einem zweiten NPD-Verbotsverfahren. Gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bedeute dies ein Abschalten der Quellen und einen Abbruch der Kommunikation, sagte Friedrich am Montag in Berlin. „Das führt dazu, dass viele der Auffassung sind: Dafür ist das Risiko zu hoch.“

Ein Kontaktabbruch zu den Quellen bedeute nicht, dass die Organisationen selbst verschwinden - die Sicherheitsbehörden und der Verfassungsschutz bekämen lediglich weniger Informationen, sagte der Minister.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Verbotsverfahren 2003 gestoppt, weil Verbindungsleute des Verfassungsschutzes in der NPD aktiv waren.