Die Steigerung von 34 Cent orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hatte sich Mitte des Jahres einstimmig für diese Anpassung ausgesprochen. Die Regierung will den Beschluss als Rechtsverordnung umsetzen.
Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht.