Wie weiter in Niedersachsen? Misstrauensvotum, Landtagsauflösung, Minderheitsregierung

Hannover (dpa) - Wie geht es weiter in Niedersachsen? Nach dem Austritt der Landtagsabgeordneten Elke Twesten aus der Fraktion der Grünen und dem damit verbundenen Verlust der rot-grünen Mehrheit sind verschiedene Optionen denkbar.

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Nach bisheriger Planung soll der neue Landtag am 14. Januar gewählt werden. Kann die Opposition Regierungschef Stephan Weil schon vorher aus dem Amt befördern?

Das ist grundsätzlich möglich durch ein Misstrauensvotrum. Weil könnte das Vertrauen entzogen werden, indem der Landtag einen neuen Regierungschef wählt. Über einen Misstrauensantrag kann aber nicht von heute auf morgen entschieden werden. In der Verfassung ist vorgesehen, dass das Parlament frühestens 21 Tage nach der ersten mündlichen Beratung darüber abstimmen kann. So ist es theoretisch möglich, dass ein neuer Ministerpräsident noch vor der Bundestagswahl (24. September) gewählt werden könnte.

Wann kommt denn der Landtag das nächste Mal zusammen?

Nach derzeitiger Planung ist die nächste Plenarsitzung am 16. August vorgesehen. Es kann zuvor aber eine Sondersitzung einberufen werden.

Ist auch eine vorgezogene Landtagswahl denkbar?

Ja, das ist möglich. Dazu müsste sich der Landtag selbst auflösen. Dazu müssten zwei Drittel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung stimmen, was in der derzeitigen Konstellation unwahrscheinlich ist. Auch in diesem Fall sind Fristen vorgesehen. Über die Auflösung kann frühestens am 11. und muss spätestens am 30. Tag nach der ersten mündlichen Beratung über den Auflösungsantrag abgestimmt werden.

Was passiert, wenn Ministerpräsident Weil und damit die gesamte Landesregierung aufgrund der neuen Entwicklung zurücktreten sollte?

In der Verfassung ist vorgesehen, dass der Landtag in diesem Fall innerhalb von 21 Tagen eine neue Regierung bilden muss. CDU und FDP hätten also die Möglichkeit, in diesem Zeitraum einen eigenen Kandidaten zum Regierungschef zu wählen. Sollte in diesen drei Wochen keine neue Regierung zustandekommen, müsste der Landtag innerhalb weiterer 14 Tage über seine Auflösung beschließen. Dazu reicht eine einfache Mehrheit.

Ist es auch möglich, dass der Landtag in seiner jetzigen Besetzung bis zum Wahltermin am 14. Januar 2018 weitermacht und die Regierung bis dahin im Amt bleibt?

Auch das ist theoretisch möglich. Dann würde Ministerpräsident Weil an der Spitze einer Minderheitsregierung stehen. Eigene, strittige politische Vorhaben könnten SPD und Grüne in diesem Fall dann nicht mehr umsetzen.