Pro und Contra: Privatsache oder öffentliches Interesse?
Köln (dpa) - Was ist privat und was darf - oder muss sogar - an die Öffentlichkeit? Vor dieser Frage stehen Journalisten immer wieder, vor allem, wenn es um Prominente geht. Nicht nur das Gesetz spielt hier eine Rolle, sondern auch die Berufsethik der Medien.
Was spricht im Pressekodex dafür, was dagegen, über die Steuerhinterziehung und die Selbstanzeige von Alice Schwarzer zu berichten?
PRO: Wer in der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt, muss unter Umständen auch eine unliebsame Berichterstattung hinnehmen. „Es ist wichtig, ob bei einer prominenten Person ein Zusammenhang besteht zwischen ihrer Stellung und der ihr zur Last gelegten Tat. Beziehungsweise ob die ihr zur Last gelegte Tat in einem Widerspruch stehen könnte zu dem Bild, das man in der Öffentlichkeit von ihr hat“, sagt Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats. Im Presskodex ist in Ziffer 8 festgelegt, dass in solchen Fällen das öffentliche Interesse überwiegt.
CONTRA: Der Steuerfall ist abgeschlossen. Alice Schwarzer hat sich selbst angezeigt, dadurch ein Strafverfahren vermieden und Steuern und Zinsen nachgezahlt. Wer zu dem Schluss kommt, dass die Tat nicht besonders schwer wiegt und das Verfahren schon beendet ist, muss sich gegen eine Berichterstattung entscheiden. Außerdem sagt Ziffer 13.1 des Pressekodex', dass es keine Zusatzbestrafung durch einen „Medien-Pranger“ geben darf. Das sei aber im Fall Schwarzers noch nicht erkennbar, meint Tillmanns: „Bei einem Pranger kommt schon ein bisschen mehr dazu.“