Regierung strebt schärferes Gesetz gegen Kinderpornografie an
Berlin (dpa) - Nach dem Fall Edathy prüft die Regierung schärfere gesetzliche Regelungen gegen Kinderpornografie. Dabei sollen auch jene Nacktfotos von Kindern in die Strafparagrafen einbezogen werden, die bislang gesetzlich nicht ausdrücklich als pornografisch eingestuft wurden.
„Diese Bilder verletzen die Rechte von Kindern“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, niemand dürfe mit den Körpern von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen. „Wir wollen klären, wie wir das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen können.“
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt im Fall des ausgeschiedenen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Kaufs und Besitzes von Bilder mit nackten Jungen zwischen etwa 9 und 13 Jahren.
Auch nach einer 2009 im Strafgesetzbuch erfolgten Klarstellung bestehen aus Expertensicht hier immer noch Interpretationsprobleme und rechtliche Grauzonen. Diese „Posing“-Bilder gelten seit der Neuregelung vor fünf Jahren dann als pornografisch, wenn eine „geschlechtsbetonte Pose“ dargestellt ist und sie zur sexuellen Erregung Erwachsener gefertigt wurden - auch wenn auf ihnen keine direkte aktive sexuelle Handlung zu sehen ist.
Maas wie Schwesig räumten ein, dass dennoch die rechtliche Abgrenzung häufig schwierig sei. „Debatten über die Änderungen des Strafrechts sollten wir nicht mit Blick auf konkrete Einzelfälle führen“, sagte der Bundesjustizminister. Schwesig sagte: „Auch diese Bilder sind Missbrauch. Und deshalb müssen wir prüfen, wie wir diese Bilder verhindern können, insbesondere dann, wenn sie kommerziell vermarktet werden.“
Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, plädierte dafür, Kauf und Verkauf von Fotos mit nackten Kindern generell unter Strafe zu stellen. „Die Würde des Kindes ist unantastbar“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Und es ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn Fotos von Kindern vermarktet oder gekauft werden. Sie werden ja nie nach ihrem Einverständnis gefragt. Das überschreitet eine Grenze.“
Auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte eine Gesetzes-Verschärfung. „Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt“, sagte Rörig der „Welt“. „Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden.“
CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt hält Produktion, Verkauf und Besitz von Bildern mit nackten Kindern für einen Verstoß gegen das Grundgesetz. „Mit Menschenwürde hat das nichts zu tun.“ Es sei in höchstem Maße eine Entwürdigung, wenn nackte Kinder auf Fotos gezeigt und diese verkauft werden. Saarlands-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sieht ebenfalls Handlungsbedarf: „Wenn sich der ganze Rauch in dieser Affäre gelegt hat, werden wir über die problematische Grauzone reden müssen, dass käuflich erworbene Nacktfotos von Kindern strafrechtlich nicht relevant sind“, sagte Kramp-Karrenbauer der „Rheinischen Post“.
Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte, sollte es Lücken im Gesetz geben, müssten diese sehr schnell geschlossen werden. Auch der Handel mit Bildern nackter Kinder beschädige schwer die Würde dieser Kinder. Die Linke forderte, mehr auf Prävention statt auf einer Strafrechtsverschärfung zu setzen. „Präventive Angebote sind nachhaltiger und versprechen mehr Erfolg als jede Strafrechtsverschärfung“, sagte Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Linken.