Richter: Wulff-Freispruch nicht klassifizieren
Hannover (dpa) - Zum Abschluss des Korruptionsverfahrens gegen Christian Wulff hat der Richter an die Öffentlichkeit appelliert, den Freispruch des Ex-Bundespräsidenten nicht zu klassifizieren.
27.02.2014
, 12:21 Uhr
„Es gibt nur schuldig oder unschuldig. Ein bisschen schwanger geht nicht“, sagte Richter Frank Rosenow am Ende seiner Urteilsbegründung. Zuvor hatte er Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt freigesprochen. „Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise gegen die Angeklagten“, betonte der Richter.