Hintergrund: Was ist von den Vorwürfen übrig geblieben?
Hannover (dpa) - Von den Vorwürfen, die Ende 2011 gegen den Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff erhoben wurden, ist nicht viel geblieben.
Im Prozess am Landgericht Hannover geht es seit November 2013 um die Frage, ob Wulff einen unrechtmäßigen Vorteil annahm, als der Filmfinancier David Groenewold 2008 einen Oktoberfestbesuch des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten mitfinanzierte.
Insgesamt geht es um rund 720 Euro für Hotel, Essen und eine Babysitterin. Konkrete Beweise für oder gegen die vorgeworfene Vorteilsannahme hat der Prozess nach Einschätzung von Wulffs Anwälten bislang nicht ergeben. Auch Richter Frank Rosenow äußerte Zweifel an der Theorie der Staatsanwaltschaft.
Um den Vorwurf der Vorteilsannahme ging es auch zu Beginn der Ermittlungen im Februar 2012. Dabei beschäftigten sich die Staatsanwälte etwa mit der Finanzierung von Hotelaufenthalten von Christian und Bettina Wulff auf Sylt. Die Justiz hatte auch geprüft, ob sie Ermittlungen wegen der Flitterwochen der Wulffs einleitet - das inzwischen getrennt lebende Ehepaar hatte im Ferienhaus eines deutschen Versicherungsmanagers in Italien Urlaub gemacht. Auch dieser Vorwurf wurde fallengelassen - im Oktober 2012.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte bereits im Juni 2012 ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Wulff eingestellt. Es ging um ein geschenktes „Bobby-Car“, Leasing-Konditionen für einen Audi Q3 und Kleider-Sponsoring für Bettina Wulff. Laut Staatsanwaltschaft gab es keinen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten. Es seien zwar Vorteile gewährt worden, die Firmen hätten aber vorrangig das Ziel verfolgt, die Wulffs als Werbeträger zu nutzen.
In der im April 2013 erhobenen Anklage ging es dann nur noch um die Finanzierung des Oktoberfestbesuchs. Bestechlichkeit lautete der Vorwurf der Ankläger, den das Landgericht Hannover zur Eröffnung des Hauptverfahrens wieder in Vorteilsannahme herabstufte.