Prozessabschluss in Hamburg Richter zu Ahmad A.: „Gesellschaft lässt sich nicht spalten“

Hamburg (dpa) - Der Messerstecher von Hamburg-Barmbek wollte ein Terrorist sein. Unter dem Einfluss der Propaganda des Islamischen Staats stach der 27-jährige Palästinenser am 28. August 2017 in einem Supermarkt gezielt auf Menschen ein, die er wegen ihrer hellen Hautfarbe für „Ungläubige“ hielt.

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Ein 50 Jahre alter Kunde aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern verblutete, sechs weitere Menschen im Laden und auf der Straße wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Trotzdem habe Ahmad A. sein eigentliches Ziel verfehlt, die Gesellschaft in Muslime und „Ungläubige“ zu spalten und zu verunsichern, stellt der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht Hamburg, Norbert Sakuth, fest.

Menschen verschiedenen Glaubens hätten sich mit den Opfern solidarisiert, sich um die Verletzten gekümmert, andere Menschen vor dem Täter gewarnt und Ahmad A. schließlich gestoppt. „Durch diese praktische Solidarität haben diese Menschen aus Barmbek deutlich gemacht, dass sich unsere Gesellschaft nicht spalten lässt.“

Einer der Nebenkläger, ein 56-Jähriger, der bei dem Angriff im Supermarkt lebensgefährliche Stichverletzungen erlitt, nickt zustimmend. Das Urteil - lebenslange Haft mit Feststellung besonders schwerer Schuld - haben die Prozessbeteiligten zuvor mit ernsten Blicken aufgenommen.

Der Angeklagte habe sich von der Terrormiliz IS instrumentalisieren lassen, stellt Sakuth fest. Wegen des Konflikts um die Al-Aksa-Moschee in Jerusalem habe er geglaubt, die Muslime müssten sich weltweit wehren und möglichst viele „Ungläubige“ töten. „Allahu Akbar!“ - Gott ist groß - habe er im Supermarkt und auf der Straße gerufen. Als ihm ein Zeuge auf Arabisch zurief, er solle das Messer fallen lassen, habe der Täter erklärt, ihm gehe es nur um die „Kuffar“, die Ungläubigen. Die Antwort des Zeugen sei gewesen, dann müsse er erstmal sie - die Verfolger - töten. Mehrere Männer rannten hinter Ahmad A. her, bis er nach einem Steinwurf gegen den Kopf zu Boden ging.

Im juristischen Sinne sei der 27-Jährige kein Terrorist, weil er kein Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen sei, betont der Richter. Die Verhandlung vor dem Staatsschutzsenat sei wegen der Dimension der Tat dennoch gerechtfertigt gewesen: ein vollendeter Mord und sechs Mordversuche in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

„Die Opfer dachten nicht im Traum daran, dass sie aus dem Nichts heraus mit dem Messer angegriffen werden“, sagt Sakuth. Die Überlebenden litten noch immer unter den Folgen. Sie hätten bei ihren Aussagen vor Gericht sichtlich unter dem Eindruck des Geschehens gestanden.

Der Angeklagte habe seine Tat nicht geplant. Es handele sich um eine „Spontantat“. Am Morgen habe er sich von seinen Mitbewohnern in einer Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Langenhorn mit den Worten „Bis heute Abend!“ verabschiedet, berichtet Sakuth.

Der 27-Jährige ging zur Sprachschule und bemühte sich dann bei der Ausländerbehörde vergeblich um eine Beschleunigung seiner Rückkehr nach Gaza. Schließlich besuchte er eine Moschee. Dort sei der Konflikt in Jerusalem ein Thema gewesen, der Imam habe jedoch zu einer friedlichen Lösung aufgerufen. Dennoch habe Ahamd A. sich zum Töten entschlossen.

Er zögerte längere Zeit vor der Tat. Sechs Minuten umkreiste er das Regal mit den Messern im Supermarkt, verließ das Geschäft, stieg in einen Bus - und kehrte zurück. Der IS habe in Ahmad A. einen Nachahmer gefunden. „Insoweit war der IS erfolgreich.“ Doch ihm sei keine Spaltung der Gesellschaft gelungen. In Barmbek hätten sich Menschen unabhängig vom Glauben, darunter auch Muslime, mit den willkürlich gewählten Opfern solidarisiert, betont Sakuth.