Staatsanwalt: Ermittler im Fall Emden haben richtig gehandelt

Emden (dpa) - Im Fall des Emder Mädchenmords ist der bisher Tatverdächtige am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Leitende Auricher Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck hat dazu eine Erklärung abgegeben:

„Die Festnahme war kein Fehler. Wir sind nach der Strafprozessordnung gehalten, eine Person, die dringend tatverdächtig ist festzunehmen und bis zum Ablauf des nächsten Tages in Untersuchungshaft zu nehmen. Am Mittwochabend waren wir auf dem Stand, dass wir den Tatverdächtigen als dringend tatverdächtig angesehen haben. Er hat sich in Vernehmungen in Widersprüche verwickelt, seine Alibis waren nicht zutreffend. Es blieb uns zu diesem Zeitpunkt keine andere Wahl, und dazu stehen wir. (...) Insofern haben wir zu jeder Zeit richtig gehandelt.

Wir machen im Moment keine Angaben, warum Tatsachen den bisher Tatverdächtigen jetzt entlastet haben. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie ein großes Interesse haben herauszufinden und zu berichten, was der Grund war. Aber hier geht es um die Tataufklärung. Wir müssen den Täter bekommen und wir möchten die Ermittlungen insoweit nicht gefährden.

Wir sind auf einem sehr guten Weg. Und ich bin nach wie vor sehr zuversichtlich, dass wir den Täter des Morddelikts auch bekommen werden. (...) Wir arbeiten ganz sauber unsere Maßnahmen und unsere Erkenntnisse ab. Die Mordkommission leistet hervorragende Arbeit. Je nach Sachstand, hat sie auch korrekt gehandelt. Da gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Wir mussten diesen Haftbefehl beantragen, weil zu diesem Zeitpunkt dringender Tatverdacht vorlag.“