Stichwort: CAC und CDS
Berlin (dpa) - Um den griechischen Schuldenberg um mehr als 100 Milliarden Euro abzutragen, will die Regierung in Athen trotz der breiten Zustimmung zum Schuldenschnitt auch unwillige Gläubiger zum Forderungsverzicht zwingen.
Das funktioniert über Umschuldungsklauseln, sogenannte Collective Action Clauses (CAC), die Griechenland rückwirkend in seine Anleihen eingebaut hat. Das Prinzip funktioniert so: Da eine Mehrheit dem Schuldenschnitt zugestimmt hat, kann der Rest zum Mitmachen gezwungen werden.
Eng verbunden mit diesen Zwangsklauseln sind Kreditausfallversicherungen („Credit Default Swaps“/CDS): Denn wenn Athen die Umschuldungsklauseln anwendet, liegt nach einer Entscheidung des Branchenverbandes ISDA ein „Kreditereignis“ vor. Damit ist ein Zahlungsausfall gemeint, der die Ausfallversicherungen auslöst.
Bei den Plänen zur griechischen Umschuldung wurde bisher alles daran gesetzt, dass Kreditausfallversicherungen nicht fällig werden. Hintergrund sind die negativen Erfahrungen bei der letzten großen Finanzkrise 2008. Damals haben solche Versicherungen zu einem kolossalen Dominoeffekt geführt. Im Fall Griechenland haben Experten jedoch bereits weitgehend Entwarnung geben.