Deshalb ist es verboten, gezielt falsche Informationen etwa über Risiken, Gewinn oder Verlust eines Unternehmens zu verbreiten - oder solche Dinge erst mit gezielter Verspätung zu nennen. Dieser Verdacht steht im Zusammenhang mit der VW-Abgasaffäre im Raum. Wer bewusst etwas verschweigt, das den Börsen- oder Marktpreis beeinflussen könnte, macht sich strafbar.
Geregelt ist das im Wertpapierhandelsgesetz - konkret im Paragrafen 20a, der das Verbot der Marktmanipulation behandelt. Nach dem Gesetzestext ist es auch verboten, Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten geben. Manipulationen, die nachweislich auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt haben, können mit mehreren Jahren Freiheits- oder einer Geldstrafe geahndet werden.