Wenn Afrikaner feiern, dann geht es oft laut und ausgelassen zu. Die Kenianer machen da keine Ausnahme. Doch seit zwei Tagen weisen die Inspektoren der Behörde in Restaurants, Unterhaltungsbetrieben und Bars ebenso wie in Kirchen auf die Dezibel-Bestimmungen und die Bußgelder von bis zu 350 000 Shilling (etwa 3500 Euro) hin.
Freudiges Glockengeläut um Mitternacht und jubelnde Gospelgesänge, die über Lautsprecher nach draußen übertragen werden, gelten ebenso als „Lärmverschmutzung“ wie ausgelassene Tanzmusik und Partygeräusche in Restaurants und Bars. Wirte fürchten obendrein, dass ihnen ein kürzlich erlassenes Alkoholgesetz schweren wirtschaftlichen Schaden zufügt: Danach müssen sie den Ausschank alkoholischer Getränke selbst an Wochenenden um 23.00 Uhr einstellen.