Strobl (CDU): Gesetzlicher Mindestlohn nur mit Ausnahmeregelungen

Stuttgart (dpa) - Der von der SPD geforderte flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn ist nach Ansicht des stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden Thomas Strobl nur mit Ausnahmeregelungen denkbar.

„Mit dem Mindestlohn dürfen keine Arbeitsplätze vernichtet werden“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Das aber wäre in Baden-Württemberg ganz sicher der Fall - zum Beispiel in Teilen der Landwirtschaft.“

Die Koalitionsverhandlungen im Bund sollen am Mittwoch beginnen. Für die SPD gehört ein Mindestlohn zu den Kernforderungen.

„In Baden-Württemberg können wir, was die Industriearbeitsplätze angeht, mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro leben“, führte Strobl aus. Für Erntehelfer etwa bei der Erdbeer-, Spargel- und Gurkenernte sowie in der Weinlese müsse es aber Ausnahmeregelungen geben, damit dort im Zweifel auch ein niedrigerer Mindestlohn vereinbart werden könne. „Wenn wir das nicht machen, geht die Produktion ins Ausland. Es gibt dann keine regionalen und heimischen Lebensmittel mehr“, meinte Strobl, der auch Vorsitzender der Südwest-CDU ist.

Zugleich bekräftigte Strobl, dass es mit der Union keine Steuererhöhungen geben werde, um die „kranken Haushalte in den Ländern zu heilen“. Wenn Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) Steuererhöhungen für unverzichtbar halte, dann sei er schief gewickelt. „Er wird die 400 Millionen Euro, die er in seinem Haushalt schon eingeplant hat, wieder ausbuchen müssen.“