Urteil: Kinder müssen auch für „Rabeneltern“ zahlen

Karlsruhe (dpa) - Jahrzehntelang wollte der Vater nichts von ihm wissen. Dennoch muss der Sohn jetzt für die Heimkosten zahlen. Dabei hatte der Vater den Sohn sogar enterbt. Für den Bundesgerichtshof kein Argument.

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