Hintergrund Was bedeuten die GroKo-Pläne für den Geldbeutel der Bürger?
Berlin (dpa) - Die Spitzen von Union und SPD haben sich in ihren Sondierungen für eine Regierungsbildung auf eine Reihe steuer- und sozialpolitischer Verbesserungen verständigt. Wenn sich das in einem Koalitionsvertrag wiederfindet, könnte das erhebliche Entlastungen für den Bürger bringen.
PARITÄTISCH FINANZIERTE KRANKENVERSICHERUNG:
Die von der SPD geforderte einheitliche gesetzliche Bürgerversicherung kommt nicht. Dafür soll der Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder paritätisch finanziert werden.
Der Gesamtbeitragssatz setzt sich zur Zeit aus einem festen allgemeinen Beitragssatz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz beträgt 14,6 Prozent und wird paritätisch finanziert, also je 7,3 Prozent von Arbeitgebern und von Arbeitnehmern. Die Zusatzbeiträge müssen die Versicherten alleine schultern.
Zur Zeit liegt er im Schnitt bei 1,0 Prozentpunkten. Das heißt, zur Zeit muss der Arbeitnehmer 8,3 und der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Wenn der gesamte Beitrag wieder halbe halbe geteilt würde, müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber 7,8 Prozent bezahlen. Das wäre eine Entlastung der Arbeitnehmer um 0,5 Prozentpunkte vom Brutto. Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 3200 Euro hat also eine Brutto-Entlastung von 16 Euro im Monat.
MÜTTERRENTE:
Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen, allerdings nur Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht hatten. Der Wert für einen Rentenentgeltpunkt und damit für das Plus in der Tasche einer solchen Rentnerin, die vor 1992 drei und mehr Kinder geboren hatte, lag 2017 im Westen bei 31 Euro und im Osten bei knapp 30 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung Bund veranschlagt die von der CSU geforderte Ausweitung mit Kosten von sieben bis acht Milliarden Euro. Diese müsse aus Steuermitteln finanziert werden, so die Rentenversicherung.
GRUNDRENTE:
Die Rentenversicherung Bund gibt zur Zeit als Faustregel an: Wenn das gesamte monatliche Einkommen durchschnittlich unter 838 Euro liegt, solle geprüft werden, ob Anspruch auf Grundsicherung bestehe. Und Menschen, die Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt haben, sollen nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung erhalten. Das heißt es gibt für diese Grundrente 83,80 Euro mehr, sie liegt damit bei 921,80 Euro.
ARBEITSLOSENBEITRAG:
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden. Die Sozialabgaben - das war eine zentrale Forderung der Union - sollen unter 40 Prozent stabilisiert werden. Bei einem Durchschnittseinkommen von 3200 Euro können also 9,60 Euro gespart werden.
KINDERGELD:
Das Kindergeld soll in zwei Schritten um 25 Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Der Kinderzuschlag für Einkommensschwache soll ebenfalls erhöht werden.
STEUERN:
Eine Steuererhöhung kommt nicht. Im Gegenteil wollte die Union eigentlich die Steuerzahler um 15 Milliarden Euro im Jahr bei der Einkommensteuer entlasten. Dazu hätte sie aber die Länder gebraucht, die durch die Schuldenbremse stark eingeschränkt werden und wenig Lust zu Steuersenkungen zeigen. Daher soll die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen jetzt über den Solidaritätszuschlag laufen, der zu 100 Prozent dem Bund zukommt. Bei einer Entlastung von 10 Milliarden Euro für Bruttoeinkommen von unter 60.000 Euro.