Wesentliche Beschlüsse der Euro-Gruppe zu Griechenland

Berlin (dpa) - Das Hilfsprogramm für Griechenland von 2012 wird um vier Monate bis Ende Juni verlängert. Erst wenn dieses Programm erfolgreich abgeschlossen ist, sollen die restlichen Hilfsgelder der Europäer ausgezahlt werden.

So hatte es die Euro-Gruppe vereinbart:

REFORMLISTE: Die griechische Regierung legte am vergangenen Montag eine erste Liste mit Reformen vor, die auf den bereits bestehenden Vereinbarungen basieren. Die „Institutionen“ - gemeint sind die EU-Kommission, die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) - akzeptierten diese erste grobe Reformliste, die Finanzminister der Euro-Gruppe stimmten dann am vergangenen Dienstag einer Verlängerung zu. Bis Ende April muss Athen seine konkreten Reformpläne vorlegen.

PROGRAMM: Das schon 2012 beschlossene „Programm“ wird auf griechischen Wunsch offiziell nur noch „Master Financial Assistance Facility Agreement“ genannt. Ohne Verlängerung wäre das schon einmal gestreckte Programm am 28. Februar um 24.00 Uhr ausgelaufen. Neben dem Bundestag mussten auch Parlamente anderer Länder zustimmen.

REFORMZUSAGE: Athen hat sich verpflichtet, Reformen nicht einseitig ohne Absprache mit den „Institutionen“ zurückzunehmen. Grundlage sind die bisherigen Auflagen, wobei die „bestehende Flexibilität bestmöglich“ genutzt werden soll. Die Athener Regierung darf keine Maßnahmen ergreifen, die die Finanzstabilität des Landes gefährden.

RESTZAHLUNG: Nur wenn das aktuelle Programm erfolgreich abgeschlossen wird, soll Athen die restlichen Finanzhilfen erhalten. Das kann spätestens Ende Juni/Anfang Juli sein oder - sollte Athen schneller fertig sein - auch vorher. Es geht um 1,8 Milliarden Euro aus dem Euro-Rettungsfonds EFSF sowie Gewinne der EZB aus dem Verkauf griechischer Staatsanleihen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Bereits ausgezahlte Kredite zur Stabilisierung der griechischen Banken werden an den EFSF zurück transferiert. Eine Zweckentfremdung soll so vermieden werden. Hier geht es um etwa 10,9 Milliarden Euro.

HAUSHALT: Griechenland muss Vorgaben für den Primärüberschuss - ein Haushaltsplus ohne Zinsen - erfüllen. Für 2015 aber sollen die „wirtschaftlichen Umstände“ berücksichtigt werden. Eine genaue Vorgabe für 2015 gibt es nicht. In den Folgejahren muss das Ziel von 4,5 Prozent der Wirtschaftsleistung eingehalten werden.