Zu den Beitragszeiten zählen auch Wehr- und Ersatzdienst, Phasen der Kurzzeit-Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege von Angehörigen.
Ob man die Voraussetzung von 45 Beitragsjahren erfüllt, darüber informiert die Rentenversicherung in ihren Renteninformationen, die Beschäftigte vom 43. Lebensjahr an in regelmäßigen Abständen erhalten. Dort ist der Versicherungsverlauf mit den persönlichen Beitragszeiten aufgelistet. Betroffene sollten genau prüfen, ob alle Beitragszeiten erfasst sind.
Fragen dazu beantworten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in jeder größeren Stadt. Ratsuchende können sich auch an die kostenlose Telefonhotline 0800 10004800 wenden.