Hintergrund Wissenswertes zu Punkten in Flensburg
Berlin (dpa) - Die sogenannte Verkehrssünderdatei wurde vor fast 60 Jahren in Flensburg eingerichtet. Seit 1974 gibt es ein Punktesystem, das 2014 grundlegend reformiert wurde. Einige Zahlen:
- Pro Verstoß gibt es einen bis drei Punkte. Bei acht oder mehr Punkten ist für mindestens sechs Monate der Führerschein weg.
- Begeht ein Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mehr als 60 Euro bestraft wird, ist nur dann ein Punkt in Flensburg fällig, wenn sein Verhalten die Verkehrssicherheit gefährdet.
- Einen Punkt erhält etwa, wer am Steuer das Handy benutzt oder gegen die Winterreifenpflicht verstößt.
- Zwei Punkte sind unter anderem fällig, wenn eine rote Ampel missachtet wird und dabei andere gefährdet werden.
- Drei Punkte erhält, wer unter Alkohol- und Drogeneinfluss den Verkehr gefährdet oder eine Straftat wie unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Tötung begeht.
- Die Punkte verjähren - je nach Schwere des Verstoßes - nach zweieinhalb (ein Punkt), fünf (zwei Punkte) oder zehn Jahren (drei Punkte).
- Verkehrssünder mit bis zu fünf Punkten können binnen fünf Jahren einen Punkt abbauen, indem sie das Fahreignungsseminar besuchen.
- Anfang 2015 waren etwa 8,6 Millionen Menschen in der Verkehrssünderdatei erfasst, 2,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
- Die meisten Einträge betrafen dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge Verkehrsteilnehmer im Alter zwischen 25 und 44 Jahren.
- Häufigste Ordnungswidrigkeit der in Flensburg erfassten Verkehrssünder ist zu schnelles Fahren.