Vorgesetzter billigt Arbeitszeitbetrug - Fristlose Kündigung
Mainz (dpa/tmn) - Machen Mitarbeiter falsche Angaben zu ihren Arbeitszeiten, kann sie das den Job kosten. Das gilt aber auch für Vorgesetzte, die diesen Betrug bewusst bestätigen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.