Vorgesetzter billigt Arbeitszeitbetrug - Fristlose Kündigung

Mainz (dpa/tmn) - Machen Mitarbeiter falsche Angaben zu ihren Arbeitszeiten, kann sie das den Job kosten. Das gilt aber auch für Vorgesetzte, die diesen Betrug bewusst bestätigen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Vorgesetzte, die wissentlich Falschangaben ihrer Mitarbeiter in Bezug auf die geleisteten Arbeitsstunden bestätigen, droht eine fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 10 Sa 6/13). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem verhandelten Fall hatte ein Vorgesetzter einige Mitarbeiter vor Schichtende nach Hause geschickt. Grund war ein Stromausfall, ausgelöst durch ein Gewitter. Nach Ansicht des Vorgesetzten hatten die Mitarbeiter nicht mehr arbeiten können. Obwohl die Angestellten fast drei Stunden vor Schichtende nach Hause gegangen waren, notierten sie auf ihren Zeiterfassungskarten einen vollen Arbeitstag von acht Stunden. Der Vorgesetzte überprüfte die Zeiten und zeichnete sie gegen. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er dem Vorgesetzten fristlos.

Zu Recht. Der Arbeitgeber müsse auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit vertrauen können. Übertrage er den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit auf den Arbeitnehmer, und der mache falsche Angaben, stelle dies einen schweren Vertrauensmissbrauch dar. Nicht anders zu bewerten sei es, wenn ein Vorgesetzter vorsätzlich falsche Angaben zur geleisteten Arbeitszeit der ihm unterstellten Mitarbeiter macht. Der Arbeitnehmer verletze damit in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeber. Eine fristlose Kündigung sei daher gerechtfertigt.