ADAC: Schäden durch E10 trägt der Autofahrer
Berlin (dpa) - Motorschäden durch den Biosprit E10 werden nach Einschätzung des ADAC an den Fahrzeughaltern hängen bleiben. „Den Schaden trägt der Autofahrer“, sagte Maximilian Maurer vom ADAC dem Berliner „Tagesspiegel“.
Zwar könne man den Hersteller in die Haftung nehmen, wenn das Modell auf der Unbedenklichkeitsliste der Deutschen Automobil Treuhand steht, erklärt der ADAC-Experte. Aber der Geschädigte müsse nachweisen, dass der Schaden wirklich durch E10 angerichtet worden ist. „Man muss lückenlos nachweisen, dass man immer richtig getankt hat.“
Zudem müssten Autofahrer wegen des E10-Verunsicherung mit einem höheren Benzinpreis rechnen. Hintergrund ist, dass in vielen Raffinerien wegen der Kaufzurückhaltung Kosten entstehen - etwa für Lagerhaltung und Überstunden der Mitarbeiter. Die dürften letztlich auf die Autofahrer abgewälzt werden, vermutet der ADAC-Experte.