Zwar könne man den Hersteller in die Haftung nehmen, wenn das Modell auf der Unbedenklichkeitsliste der Deutschen Automobil Treuhand steht, erklärt der ADAC-Experte. Aber der Geschädigte müsse nachweisen, dass der Schaden wirklich durch E10 angerichtet worden ist. „Man muss lückenlos nachweisen, dass man immer richtig getankt hat.“
Zudem müssten Autofahrer wegen des E10-Verunsicherung mit einem höheren Benzinpreis rechnen. Hintergrund ist, dass in vielen Raffinerien wegen der Kaufzurückhaltung Kosten entstehen - etwa für Lagerhaltung und Überstunden der Mitarbeiter. Die dürften letztlich auf die Autofahrer abgewälzt werden, vermutet der ADAC-Experte.