Spanisches Gericht Ärger um Handgepäck: Ryanair muss Zusatzgebühr zurückzahlen
Madrid · Der Billigflieger Ryanair muss in Spanien einer Passagierin die für das Handgepäck erhobenen Gebühren in Höhe von 20 Euro zurückerstatten.
Die Erhebung von Gebühren für ein Gepäckstück, das problemlos in der Kabine transportiert werden könne, stelle „missbräuchliches Verhalten“ dar, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung der zuständigen Richterin am Handelsgericht Nummer 13 in Madrid. Eine Stellungnahme von Ryanair zum Urteil lag zunächst nicht vor.
Die Passagierin hatte geklagt, weil sie am 25. Januar vor ihrem Flug von Madrid nach Brüssel für ihr zweites Gepäckstück 20 Euro hatte zahlen müssen. Die irische Fluggesellschaft sah sich im Recht, da nach ihren Bestimmungen nur bei Buchung des Priority-Tarifs das zweite Gepäckstück mit einem maximalen Gewicht von zehn Kilogramm kostenlos mit in die Kabine des Flugzeugs genommen werden darf. Die Frau hatte nur „Standard“ gebucht. In diesem Tarif dürfen Reisende seit November 2018 nur noch eine kleine Tasche mit an Bord nehmen, wenn sie nicht mehr bezahlen wollen.
Die Richterin Bárbara María Córdoba Ardao gab nun aber der Klägerin Recht. Sie befand, dass die neuen Gepäckrichtlinien der Airline sowohl mit dem spanischen Transportgesetz als auch mit der europäischen Verordnung 1008/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten unvereinbar seien.
Anders als beim Handling von Aufgabegepäck entstünden der Airline keine Kosten, „weshalb diese Zusatzzahlung nicht gerechtfertigt ist“, zitierten das Justiznachrichten-Portal Confilegal und andere Medien die Richterin. Die Forderung der Klägerin nach Zahlung einer Entschädigung von zehn Euro wies sie aber zurück.
Die neuen Gepäckrichtlinien von Ryanair sorgen immer wieder für Ärger. Im Februar hatte das italienische Kartellamt die Airline zum Beispiel zu einer Strafzahlung von drei Millionen Euro verurteilt. Handgepäck sei ein „wesentlicher Bestandteil“ des Luftverkehrs, so die italienischen Wettbewerbshüter. Deshalb sei das neue Preismodell eine unzulässige Geschäftspraxis.