Analyse: So funktioniert eine „Schlechte Bank“
Mit den „Bad Banks“ soll das Vertrauen in die Geldwirtschaft gestärkt werden.
Berlin. Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf zu den "Bad Banks" (englisch für "schlechte Banken") gebilligt.
Eine "Bad Bank" ist ein Institut, das Risikopapiere übernimmt, die stark an Wert verloren haben und nicht mehr handelbar sind. Die Papiere müssen ständig abgewertet werden, was das Eigenkapital aufzehrt und im Extremfall zur Schließung der Bank führt. Derzeit misstraut jeder jedem. Keiner weiß, wie viele "Schrottpapiere" in den Bilanzen schlummern. Durch das Misstrauen läuft das Kreditgeschäft nur schleppend - trotz der Milliardenhilfen des Staates. Das wiederum belastet die Wirtschaft.
Vor kurzem sorgte eine interne Liste für Furore, in der von mehr als 800 Milliarden Euro die Rede war. Die umfasste aber sämtliche, möglicherweise notleidenden Wertpapiere. Das jetzt vom Kabinett beschlossene Modell bezieht sich zunächst nur auf "giftige" oder "strukturierte" Papiere. Das sind kaum durchschaubare und mehrfach weiterverkaufte Finanzprodukte, die Auslöser der Krise waren. Der Umfang dieser Papiere wird auf 200 Milliarden Euro geschätzt.
Banken können ihre "Schrottpapiere" mit einem Abschlag von zehn Prozent vom Buchwert an Zweckgesellschaften auslagern. Im Gegenzug erhalten sie vom staatlichen Rettungsfonds SoFFin garantierte Anleihen. Damit können sie sich Geld bei der Europäischen Zentralbank beschaffen.
Für die Anleihe muss eine "marktgerechte" Vergütung gezahlt werden. Auch muss die Bank über die Laufzeit - maximal 20 Jahre lang - die Differenz zwischen dem Wert, mit dem die Papiere an die Zweckgesellschaft übergingen und dem geringeren "Fundamentalwert" aus Ausschüttungen abzahlen. Wenn dann nach 20 Jahren abgerechnet wird und unterm Strich immer noch ein Minus steht, dürfen Banken so lange keine Überschüsse an ihre Eigner ausschütten, bis die Verluste des Bundes ausgeglichen sind.
Es wird laut Regierung auf ein Minimum reduziert. Für den Steuerzahler besteht das Risiko, dass eine Bank dauerhaft keine Gewinne macht. Bei einer Insolvenz bliebe der Bund auf möglichen Verlusten sitzen. Eine Pleite aber soll ja gerade verhindert werden.