Arbeitgeber und Gewerkschaften wollen mehr Schutz vor Stress

Berlin (dpa) - Bundesregierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber wollen den Schutz von Arbeitnehmern vor wachsenden psychischen Belastungen im Job zusammen voranbringen. Dieses Ziel haben sie nach monatelangen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen in einer „Gemeinsamen Erklärung“ festgehalten.

Diese wurde am Donnerstag in Berlin veröffentlicht. Enthalten sind darin viele pauschale Feststellungen und Absichtserklärungen, aus denen jede Seite weitgehend ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen kann.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nannte die Erklärung dennoch „ein großartiges Signal“. Dass Arbeitgeber und Gewerkschaften das Thema nun gemeinsam voranbringen wollten, „ist der beste Garant für einen wirksamen Schutz vor den zunehmenden psychischen Gefahren im Arbeitsalltag. Beide wissen exakt, wie es
in den Betrieben und Branchen zugeht.“

In der Erklärung heißt es: „Psychische Belastung und ihre möglichen negativen Folgen sind beim Arbeitsschutz ebenso ernst zu nehmen wie physische Belastung.“ Aber auch: „Arbeit wirkt sich in der Regel positiv auf die psychische Gesundheit aus.“ Von der Leyen betonte: „Die Ursachen für Stress und Burnout sind so
vielfältig wie die deutsche Wirtschaft.“

Arbeitsministerium, Arbeitgeberverband BDA und DGB sind sich einig, dass wachsende Fehlzeiten und Frühverrentungen wegen psychischer Störungen durch „erfolgreiche Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter“ vermeidbar seien. Der volkswirtschaftliche Schaden von psychischen Erkrankungen wird auf knapp 29 Milliarden Euro geschätzt. Sie sind die häufigste Ursache für Frühverrentung.

Nach dem „Stressreport 2012“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ((BAuA) klagen 43 Prozent der Beschäftigten über wachsenden Stress im Job. 19 Prozent fühlen sich überfordert.

Die nun vorgelegte Vereinbarung sollte ursprünglich schon im Januar fertig sein. Das scheiterte aber an der ablehnenden Haltung der Arbeitgeber zur Forderung der Gewerkschaften nach einer gesetzlichen Anti-Stress-Verordnung. Die Differenzen bestehen weiter. Sie sind nun jedoch in der Erklärung dokumentiert. Die BDA hält die bestehenden Schutz-Regelungen für ausreichend, das Arbeitsministerium grundsätzlich auch.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sieht in der Vereinbarung „einen Handlungsauftrag und kein Ruhekissen“. Sie entlasse die nächste Bundesregierung „nicht aus der Pflicht, schnellstens mit einer Anti-Stress-Verordnung und besseren Mitbestimmungsrechten für klare gesetzliche Regeln im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu sorgen.“

Die BDA wies die Forderung nach einer Anti-Stress-Verordnung zurück, verbunden mit dem Hinweis, „dass die Ursachen für psychische Erkrankungen vielfältig sind und arbeitsbezogene Faktoren nur eine mögliche Ursache neben anderen darstellen“. Wissenschaftlich sei kein Anstieg psychischer Erkrankungen nachgewiesen, es sei „nur die Zahl der Diagnosen in den letzten Jahren gewachsen“. Ausdrücklich werde in der Erklärung „auch die Verantwortung der Beschäftigten für den Erhalt und die Stärkung ihrer psychischen Gesundheit hervorgehoben“.

Zum Stress-Abbau hatte sich das Bundesarbeitsministerium jüngst verpflichtet, Mitarbeiter nach Dienstschluss - dringende Fälle ausgenommen - nicht mehr anzurufen oder anzumailen. Für die vom DGB angemahnte Anti-Stress-Verordnung macht sich vor allem die IG Metall seit langem stark.

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