Arcandor-Insolvenzverwalter verklagt Wirtschaftsprüfer
Köln (dpa) - Sechs Jahre nach der Pleite des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor fordert der Insolvenzverwalter Schadenersatz in Höhe von fast 100 Millionen Euro von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des Konzerns.
Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch werfe den Beratungsgesellschaften KPMG und BDO vor, es 2008 pflichtwidrig unterlassen zu haben, den Konzern auf seine bereits damals bestehende Zahlungsunfähigkeit hinzuweisen, berichtete dessen Sprecher. Arcandor hatte erst Mitte 2009 Insolvenz angemeldet.
Die Landgerichte in Frankfurt und Düsseldorf bestätigten den Eingang der Klagen. KPMG und BDO lehnten auf Anfrage eine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab. Die „Süddeutsche Zeitung“, der WDR und der NDR hatten als erste über die Klagen berichtet.
Der Insolvenzverwalter fordert in den bereits Ende 2014 eingereichten Schadenersatzklagen von KPMG insgesamt 85 Millionen Euro, von BDO 12,4 Millionen Euro. BDO hatte 2008 die Bilanzen des Konzerns geprüft. KPMG war laut Insolvenzverwalter damit beauftragt, die Sanierungsfähigkeit des Konzerns zu untersuchen.
Die Forderungen orientierten sich an den Verlusten, die durch die Verzögerung der Insolvenz um mehrere Monate zusätzlich entstanden seien, sagte der Sprecher des Insolvenzverwalters. Die Klagen seien auch deshalb eingereicht worden, um eine Verjährung der Ansprüche zu verhindern. Vergleichsgespräche mit den Wirtschaftsprüfern seien bislang ergebnislos geblieben.
Zum Arcandor-Konzern gehörten vor der Pleite nicht nur die Karstadt-Warenhäuser, sondern auch das Versandhaus Quelle und der Reiseveranstalter Thomas Cook.
Der Niedergang des Handelsriesen beschäftigt seit der Pleite im Jahr 2009 nicht nur den Insolvenzverwalter, sondern immer wieder auch die Justiz. So ermittelt die Bochumer Staatsanwaltschaft nach wie vor wegen des Verdachts von Bankrottdelikten, wie Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek bestätigte. Geprüft werde, ob vom damaligen Management möglicherweise die Vermögensverhältnisse des Konzerns in einem der Jahresabschlüsse unzutreffend dargestellt worden seien.