Banken kritisieren neues Anlegerschutzgesetz scharf
Osnabrück (dpa) - Der Bundesverband deutscher Banken hat das am Freitag vom Bundestag beschlossene Anlegerschutzgesetz scharf verurteilt.
„Hunderttausenden Beratern per se zu unterstellen, sie würden ihre Arbeit nicht gut machen, grenzt an Diskriminierung“, sagte Verbandspräsident Andreas Schmitz der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).
Der Bundestag hatte am Freitag die Einführung eines Registers für die etwa 300 000 Anlageberater beschlossen - gegen den Willen der Kreditwirtschaft. Mit der Datenbank, die von der obersten Finanzaufsicht Bafin geführt wird, sollen Fehler bei der Geldanlage von Kunden eingedämmt sowie Beschwerden wegen Falschberatung erfasst werden. Ziel ist es, Bankkunden künftig besser vor Falschberatung bei Geldanlagen zu schützen.
Für den Verband ist damit „das Maß voll“ bei der staatlichen Regulierung. In Flensburg würden auch nur die Verkehrssünder registriert und nicht vorab schon mal alle Autofahrer, kritisierte Schmitz. „Wenn Gewerkschaften, Verbraucherschutzverbände und alle Bankenverbände den Sinn eines Gesetzes bezweifeln, sollte man schon aufhorchen“, sagte er. „Die lachenden Dritten kommen aus Ländern, in denen Banken diese Lasten nicht aufgebürdet werden.“
Völlig unverständlich sei, dass der sogenannte graue Kapitalmarkt nicht der gleichen Aufsicht unterliegen soll, die es für Banken gibt. „Da frage ich mich doch, wem dieses Gesetz eigentlich hilft.“