Mit seinem wegweisenden Urteil hat der BGH deshalb nicht nur Vergangenheitsbewältigung betrieben, sondern gleichzeitig auch einen Weckruf getätigt: Die Banken sollen ihre Kunden beraten und nicht übervorteilen. Allerdings sollten sich auch die Kunden — insbesondere öffentlich-rechtliche — den Karlsruher Richterspruch zu Herzen nehmen.
Sie sollen sich eben keine komplizierten Finanzprodukte aufschwatzen lassen, die sie nicht verstehen, mögen die möglichen Zinserträge auch noch so verlockend erscheinen. Denn am Ende gewinnt immer nur die Bank.