BayernLB: Bundesarbeitsgericht entscheidet über Pensionskürzungen

Erfurt (dpa) - Für die BayernLB geht es um Millionen. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet am kommenden Dienstag (15. Mai), ob das Geldhaus vor drei Jahren die Pensionen ihrer Mitarbeiter erheblich stutzen durfte.

Die Erfurter Richter verhandeln über die Klagen von neun Angestellten, die sich in den unteren Instanzen bereits erfolgreich gegen die Einschnitte bei ihrer Altersversorgung gewehrt hatten. Einer Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts zufolge liegen darüber hinaus noch etwa 40 weitere Fälle zur Entscheidung vor.

Die BayernLB hatte bis zur Umstellung ihres Pensionssystems im Jahr 2009 langjährigen Mitarbeitern eine beamtenähnliche Versorgung zugestanden. Diese genossen nach 20 Jahren Dienstzeit im Kreditgewerbe - davon mindestens 10 Jahre bei der Landesbank - eine respektable Absicherung im Ruhestand. Nach Fehlspekulationen auf dem US-Hypothekenmarkt fuhr das finanziell schwer angeschlagene Institut die Altersvorsorge auf marktübliche Standards zurück.

„Die Umstellung der Altersvorsorge war eine Maßnahme im Rahmen der Restrukturierung der BayernLB nach ihrer staatlichen Stützung“, sagte ein Banksprecher. Die BayernLB war 2008 mit einer Finanzspritze von zehn Milliarden Euro vor der Pleite gerettet werden. Die EU-Kommission in Brüssel fordert eine Rückzahlung in Milliardenhöhe an den Freistaat. Rückstellungen für mögliche Kosten, die der Bank nach dem Erfurter Urteil zu den Pensionen entstehen könnten, gibt es nach Angaben der BayernLB noch nicht.

Mit dem Umbau der Altersvorsorge sollte nach früheren Angaben rund eine Milliarde Euro eingespart werde. Davon betroffen waren mehr als 2000 Beschäftigte, von denen laut Bank rund 75 Prozent der Kürzung zustimmten. Bei den Gerichten gingen jedoch auch zahlreiche Klagen ein.

Die Kläger berufen sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und die sogenannte betriebliche Übung. Demnach müsse die Bank, weil sie die beamtenähnliche Versorgung in der Vergangenheit gewährte, diese auch in der Zukunft anbieten. Die BayernLB sieht hingegen in der wiederholten Gewährung von Leistungen noch keinen Rechtsanspruch. Auch sei die Kürzung der Altersversorgung aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der Bank gerechtfertigt gewesen.