BdV: Senkung des Garantiezinses wäre Ende für Lebensversicherung
Berlin (dpa) - Eine Senkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent wäre aus Sicht des Bundes der Versicherten (BdV) der Todesstoß für das deutsche System der Lebensversicherung in seiner bisherigen Form.
„Wenn die Empfehlung umgesetzt wird und der Garantiezins auf 1,25 Prozent gesenkt wird, dann ist das der Abschied vom bisherigen deutschen System der Lebensversicherung, wie wir es seit 100 Jahren kennen“, sagte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein der „Berliner Zeitung“ (Donnerstag).
Die Deutsche Aktuarvereinigung hatte eine Verringerung der garantierten Rendite von derzeit 1,75 auf maximal 1,25 Prozent ab dem Jahr 2015 für Neuverträge vorgeschlagen.
Ein Zinssatz von 1,25 Prozent sichere den Anlegern in vielen Fällen nicht einmal den Erhalt ihres Kapitals, sagte Kleinlein. Denn ein Teil der Ansparsumme sei für die Risikoabsicherung bestimmt und stehe deshalb im Alter nicht mehr zur Verfügung. „Real, also nach Abzug der Inflation, werden Kunden von Lebensversicherungen bei diesem Zinssatz sogar deutliche Verluste erleiden“, warnte er. Über die Empfehlung der Versicherungsmathematiker, die nur für Neuverträge gilt, entscheidet das Bundesfinanzministerium.
Branchenbeobachter hatten allerdings bereits bei der Verringerung des Garantiezinses auf 1,75 Prozent argumentiert, dass nicht der Zins, sondern die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos im Fokus der Verbraucher beim Abschluss einer Lebensversicherung stehe.
Kleinlein geht davon aus, dass die Versicherungsunternehmen eine mögliche Senkung des Garantiezinses nutzen werden, um den Kunden neuartige Garantiemodelle schmackhaft zu machen. Mehrere Anbieter haben Lebensversicherungen ohne Garantiezins auf den Markt gebracht. Zugesichert werden den Kunden darin nur der Erhalt der eingezahlten Beiträge und später eine Mindestrente.
Den Rest bestimmt das Umfeld an den Kapitalmärkten: Geht es bergauf, profitieren auch die Kunden; geht es bergab, sieht es für sie schlecht aus. Dabei sollen die ersparten Kosten für die Zinsgarantie den Versicherten zugutekommen.