BER-Chefs und Aufsichtsrat gegen Haftungsansprüche geschützt

Berlin (dpa) - Die Manager des neuen Hauptstadtflughafens und der Aufsichtsrat sind gegen mögliche Haftungsansprüche wegen des Eröffnungs-Debakels versichert.

Die Flughafengesellschaft habe eine entsprechende Police für die Geschäftsführung und das Kontrollgremium abgeschlossen, sagte der Sprecher des Unternehmens, Ralf Kunkel, am Samstag. Er bestätigte einen Bericht des „Tagesspiegels“ (Samstag). Zur Höhe der Deckungssumme machte er keine Angaben. Eine solche Police ist aber nicht unüblich.

Der Aufsichtsrat unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), hatte am Donnerstag beschlossen, dass eine Anwaltskanzlei und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Haftungsfragen klären sollen. Die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg war drei Wochen vor dem geplanten Eröffnungstermin am 3. Juni verschoben worden, weil die Brandschutzanlage nicht funktionierte. Deshalb steht insbesondere Flughafenchef Rainer Schwarz seit Monaten in der Kritik.

Auch gegen Mitglieder des Aufsichtsrats waren immer wieder Vorwürfe erhoben worden. Dort sitzen unter anderem namhafte politische Vertreter der drei Gesellschafter des Flughafens. Diese sind der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg.

Eine Versicherung für Manager und Mitglieder des Kontrollgremiums ist nicht unüblich. Denn angesichts von Milliardensummen haften sie gegenüber dem Unternehmen, wenn sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters oder Aufsichtsrats schuldhaft verletzen. Dies wird auch im Kodex für gute Unternehmensführung („Corporate Governance“) erläutert. Nicht als Pflichtverletzung angesehen wird dabei, wenn sie bei unternehmerischen Entscheidungen vernünftigerweise annehmen durften, auf Grundlage angemessener Information zum Wohle des Unternehmens zu handeln.

Schließt das Unternehmen eine Haftpflichtversicherung ab, „ist ein Selbstbehalt von mindestens zehn Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren“. Der Kodex für börsennotierte Firmen, den eine Kommission der Bundesregierung erstellt, empfiehlt einen entsprechenden Selbstbehalt auch für Aufsichtsräte. Ob ein solcher Selbstbehalt bei der nicht an der Börse notierten Flughafengesellschaft vereinbart wurde, war zunächst nichz bekannt.