Mitbestimmung Bericht: Zahl der Betriebsräte auf Tiefpunkt

Berlin · Betriebsräte haben gesetzlich festgelegte Rechte, im Unternehmen mitzubestimmen. Doch immer weniger Beschäftigte werden von einem Betriebsrat vertreten. Die Arbeitgeberseite klagt darüber nicht.

Die Zahl der Betriebsräte ist gesunken.

Foto: Jonas Walzberg/dpa

In deutschen Unternehmen gibt es immer weniger Betriebsräte. Das ergibt sich aus einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, aus der die „Welt am Sonntag“ zitiert. Demnach haben noch sieben Prozent der Betriebe eine solche Arbeitnehmervertretung. Jeder dritte Beschäftigte in der Privatwirtschaft werde von einem Betriebsrat vertreten; 1996 sei es noch knapp jeder zweite gewesen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) war für 2023 zu ähnlichen Ergebnissen gekommen.

Die Chefin der größten deutschen Gewerkschaft, der IG Metall, Christiane Benner, sprach in der Zeitung von einer „Erosion der Mitbestimmung“. Um dieser entgegenzuwirken, forderte sie einen verbesserten Kündigungsschutz für Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl anstoßen, sowie wirksame Strafen für die, die Wahlen behindern.

Rechtliche Grundlage für Betriebsräte ist das Betriebsverfassungsgesetz. Aus Sicht der Arbeitgeber ist es bürokratisch und veraltet, wie Steffen Kampeter sagte, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Er nannte „Mitarbeitervertretungen“ als einfachere und zeitgemäßere Möglichkeiten, sich in Betrieben einzubringen. Gewerkschaften kritisieren jedoch, dass es diesen an Rechten fehle.

Vergleichsweise viele Betriebsräte gibt es laut IAB noch in den Branchen Bergbau, Investitions- und Gebrauchsgüter, im Baugewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen. Vorn liegt die öffentliche Verwaltung mit ihren Personalräten. Relativ wenige Betriebsräte gibt es beispielsweise in den Bereichen Information und Kommunikation sowie in Teilen des Dienstleistungssektors.

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(dpa)