Meinung Billig davongekommen

Das erste Strafurteil im Dieselskandal.

Dieselskandal, Strafurteil Stadler
Foto: dpa/Matthias Schrader

Vorsprung durch Technik - der Werbespruch von Audi klingt zynisch. Angesichts der kriminellen Kreativität, für die Audi und andere Hersteller die Technik nutzten: Software, die den Stickoxid-Ausstoß der Fahrzeuge im Teststand verminderte, die Emissionen auf der Straße aber ungefiltert in die Umwelt entließ. Die Opfer: Autokäufer, denen ein nur scheinbar „sauberer“ Wagen verkauft wurde. Und die über Gebühr belastete Umwelt, also wir alle.

2015 kam der Diesel-Skandal ans Licht, acht Jahre dauerte es, bis nun das erste Strafurteil gefällt wurde. Und dieses erscheint angesichts des betrügerisch angerichteten Schadens denn doch als sehr milde. Mit Bewährungsstrafen kommen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und seine Mitangeklagten davon. Gewiss, sie müssen auch hohe Bewährungsauflagen tragen, im Falle von Stadler sind es immerhin 1,1 Millionen Euro. Und er musste zuvor schon gut vier Millionen Euro Schadensersatz bezahlen. Doch die Summe liegt unter dem Wert eines Jahresgehalts, das Stadler bei Audi kassierte.  Geld, das sich für seinen Arbeitgeber durchaus auszahlte. Audi ging es unter seiner Führung blendend, Umsatz und Gewinn schossen durch die Decke. Einen Anteil daran hatte, wie man nun weiß, auch die betrügerisch eingesetzte kostensparende Technik. Den Preis zahlte die Kundschaft und die Umwelt.

Auf eine Absprache mit einem Angeklagten lässt sich die Justiz nur ein, wenn sie es schwer hat mit dem individuellen Schuldnachweis. Geständnis gegen milde Strafe, das ist der Deal. So war es auch in dem Münchner Prozess, für den es ganze 171 Verhandlungstage brauchte. Ein Deal mit Angeklagten aus dem Bereich der „Weiße-Kragen-Kriminalität“, auf den sich die Justiz bei Kleinkriminellen nicht einlässt. Die Verurteilten mögen weiße Kragen haben, aber ihre Weste ist nun ziemlich schmuddelig. Das  immerhin wurde nun erstmals justiziell festgestellt. Weitere Strafurteile werden folgen. Vielleicht auch ohne Bewährung. Angemessen wäre es - angesichts der Dimension des Betrugs.