Berichte: Deutsche Bank einigt sich mit Kirch-Erben
München/Frankfurt (dpa) - Die Erben des verstorbenen Medienmoguls Leo Kirch und die Deutsche Bank haben Medienberichten zufolge ihren milliardenschweren Streit um die Pleite des Kirch-Konzerns beigelegt.
Deutschlands größtes Geldhaus soll demnach der Kirch-Seite eine Summe von rund 800 Millionen Euro zahlen, wie „Bild.de“ und das „Manager Magazin“ am Montag unter Berufung auf Verhandlungskreise berichteten.
Im Gegenzug sollen damit alle Schadenersatzforderungen erledigt sein. Eine Bestätigung gab es zunächst von keiner Seite. Kirch, und seit dessen Tod seine Erben, kämpfen seit dem Untergang des Medienimperiums im Jahr 2002 um Schadenersatz von der Bank.
Die Deutsche Bank wollte am Montag in Frankfurt auf dpa-Anfrage die Berichte nicht kommentieren. Auch ein Kirch-Sprecher lehnte jede Stellungnahme ab. Das Oberlandesgericht München (OLG), wo derzeit zwei Verfahren anhängig sind, konnte einen Deal zwischen den Parteien zunächst ebenfalls nicht bestätigen.
Das „Handelsblatt“ berichtete, die Summe könnte auch über 800 Millionen Euro liegen. Laut „Manager Magazin“ muss der Vorstand der Deutschen Bank an diesem Dienstag noch zustimmen - dann erst dürfte es dazu offizielle Stellungnahmen geben. Dementiert wurden die Berichte über die Einigung in dem Dauerstreit aber nicht.
Kirch hatte nach dem Zusammenbruch seines hoch verschuldeten und weit verzweigten Medienimperiums die Bank und ihren damaligen Chef Rolf Breuer für die Pleite verantwortlich gemacht und die Bank seither mit mehr als 40 Prozessen überzogen. Ein wichtiger Punkt in allen Verfahren war ein TV-Interview, das Breuer im Februar 2002 gegeben hatte. In dem Gespräch hatte Breuer die Kreditwürdigkeit Kirchs bezweifelt. Wochen später war das Firmengeflecht, zu dem neben dem TV-Konzern ProSiebenSat.1 und dem Bezahlsender Premiere auch eine 40-Prozent-Beteiligung am Springer-Verlag gehörte, am Ende.
Die folgende Prozessflut erreichte auch den Bundesgerichtshof (BGH), der 2006 feststellte, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte. Das müsse aber in weiteren Verfahren geklärt werden. Die Bank hatte alle Ansprüche Kirchs stets zurückgewiesen und sich gegen die Vorwürfe gewehrt. Neben einem noch nicht eröffneten Verfahren ruht derzeit vor dem OLG München ein entscheidender Schadenersatzprozess, nachdem die Anwälte der Bank Mitte November einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt hatten.
Bisher ist über diesen Antrag noch nicht entschieden worden. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy hatte während des Verfahrens mehrfach auf eine Einigung gedrungen und Vorschläge unterbreitet. In dem spektakulären Verfahren hatte es im vergangenen Jahr etliche Zeugenaussagen von Prominenten geben, erstmals waren dort - wenige Wochen vor Kirchs Tod - auch Leo Kirch und Rolf Breuer vor Gericht aufeinandergetroffen. Auch der scheidende Chef der Bank, Josef Ackermann, und andere Vorstände sagten aus. Die Befragung von Verlegerin Friede Springer platzte wegen des Befangenheitsantrages Ende November kurz vor Beginn, nachdem Springer bereits im Saal saß.
Kotschy und seine beiden Mitrichter waren zur Überraschung der Bank in dem Prozess tief in die Beweisaufnahme eingestiegen und hatten mehrfach deutlich gemacht, dass sie keiner der beiden Seiten so recht glaubten. Erheblich Zweifel hatte Kotschy allerdings an der Glaubwürdigkeit mancher Aussagen von Ackermann und Breuer. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gar gegen Ackermann wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug. Ein ähnliches Verfahren gegen Breuer in einem anderen Zivilverfahren war im Dezember eingestellt worden. Der Fall Kirch brachte für die Bank bisher nur Probleme.
Ackermann selbst hatte auf seiner letzten Bilanz-Pressekonferenz Anfang des Monats angekündigt, dass er bis zu seinem Abschied Ende Mai noch einige Rechtsstreitigkeiten lösen wolle und es einige Vergleiche geben werde. Er wolle seinen Nachfolgern ein „intaktes Haus“ überlassen. Es deutet also einiges darauf hin, dass die Bank den jahrelangen und zermürbenden Streit mit Kirch nun beenden könnte. Eine Einigung der beiden Parteien würde auch ins Bild passen, weil der Streit über den Befangenheitsantrag gegen die Richter des OLG sich seit vielen Wochen ungewöhnlich lange hinzieht.