BGH stärkt Kundenrechte bei Reiseveranstalter-Pleite
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Reisenden bei einer Insolvenz ihres ausländischen Reiseveranstalters gestärkt.
Wenn Urlauber bei einem deutschen Reisebüro einen Urlaub bei einem ausländischen Reiseveranstalter buchen, muss das deutsche Reisebüro genau prüfen, ob die Reisenden im Falle einer Pleite des Veranstalters abgesichert sind.
Die Richter gaben in ihrem Urteil einem Ehepaar recht, das eine viertägige Flusskreuzfahrt bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht hatte. Als dieser vor Reisebeginn pleiteging, bekamen die beiden ihr Geld nicht zurück.
Vermittelt wurde die Reise von einem deutschen Internet-Reisebüro. Dieses Reisebüro hatte das Paar nun verklagt, um wieder an sein Geld zu kommen. Denn die niederländische Versicherung wollte die Reisekosten nicht zurückzahlen: Sie hafte nur für Reisen, die in den Niederlanden angeboten und gebucht worden seien.
Der BGH bestätigte nun am Dienstag die Vorinstanzen, die den beiden Kunden recht gegeben und das Reisebüro zur Rückzahlung verurteilt hatten.