Bierkrieg geht weiter: EU-Gerichtshof hebt Urteil auf
Luxemburg (dpa) - Der US-Bierriese Anheuser-Busch hat im jahrelangen Streit mit der tschechischen Budweiser-Brauerei einen Teilerfolg erzielt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hob am Dienstag ein Urteil des untergeordneten EU-Gerichts teilweise auf.
Dieses hatte infrage gestellt, dass Anheuser-Busch die sogenannte Gemeinschaftsmarke für die Kurzbezeichnung „Bud“ erhält. Das EU-Gericht muss sich nun erneut mit dem Fall (Rechtssache: C-96/09 P) befassen.
Die Entscheidung vom Dienstag kann Anheuser-Busch hoffen lassen, nicht als vollständiger Verlierer aus dem Duell mit der tschechischen Brauerei Budejovický Budvar („Budweiser“) hervorzugehen. Im vergangenen Sommer hatte der US-Riese bereits den Streit um den vollen Namen „Budweiser“ endgültig verloren - Anheuser-Busch kann ihn in der EU nicht schützen lassen.
Der EU-Gerichtshof entschied damals, dass die tschechische Brauerei in Deutschland und Österreich das ältere Recht an der Bezeichnung „Budweiser“ hat. Der Name bleibt somit in der EU dem Bier aus Tschechien in der grünen Flasche mit roter Schrift auf weißem Etikett vorbehalten.
Anheuser-Busch und Budejovický Budvar streiten sich seit Jahren weltweit vor Gerichten um die Rechte an den Marken „Bud“ und „Budweiser“. Übersetzt bedeutet dieser Begriff „aus Budweis“, einer böhmischen Stadt. In den USA wurde Budweiser 1878 als Warenzeichen eingetragen. In Südböhmen wird das Budweiser Bier aber bereits seit dem 13. Jahrhundert gebraut.
Als Grund für die teilweise Aufhebung des Urteils nannte der Gerichtshof am Dienstag mehrere Rechtsfehler. Unter anderem hätten die Richter zu Unrecht festgestellt, dass es für den Nachweis, dass das Zeichen „Bud“ mehr als lediglich örtliche Bedeutung hat, genüge, dass das Zeichen in mehreren Staaten geschützt sei.